150 Kurfürst Johann Georg I.
Magdeburgs für seinen Sohn August, zu gewinnen suchte, so
spröde wie vorher gegen den französischen Abgesandten Charnacé,
als dieser den Versuch unternahm, die Liga, Schweden und die
Protestanten zu einer großen Coalition gegen den Kaiser zu
vereinigen.
Am 10./20. Februar 1631 wurde der Convent der Evan-
gelischen zu Leipzig eröffnet, während gleichzeitig Hos v.
Hoênegg, Pol. Leyser und H. Höpfner daselbst mit branden-
burgischen und hessischen Theologen zu einem Colloquium zu-
sammentraten. 1) Es war ein bedeutsames Zeichen von der
veränderten Sachlage, daß, während Hos noch vor zehn Jahren
die Calvinisten mit Arianern und Türken auf gleiche Linie
gestellt hatte, jetzt ausdrücklich die Übereinstimmung beider
Kirchen in allen Artikeln der augsburger Confession mit Aus-
nahme desjenigen vom Abendmahl constatirt wurde. So
schien denn endlich der Augenblick gekommen, wo Sachsen
seiner Verbindung mit dem Kaiser und den katholischen Fürsten
entsagen würde, um sich seinen Glanbensgenossen anzuschließen.
Allein Dank der ängstlichen Befangenheit des Kurfürsten, der
den Warnungen des Landgrafen Georg, sich nur auf Besprechung
der Religionsgravamina zu beschränken um der frankfurter Aus-
gleichung vorzuarbeiten, und ja keinen Beschluß zu fassen, der
bei den Katholischen Verdacht erregen könnte, nur zu willig
sein Ohr lieh, gingen weder die Hoffnungen, welche die Einen,
noch die Befürchtungen, welche die Anderen von dem Convente
hegten, in Erfüllung. Welche Mühe sich auch die übrigen
Stände, namentlich die Brüder Wilhelm und Bernhard von
Weimar, sowie Brandenburg gaben, eine engere Verbindung
der Evangelischen nach Art der schmalkaldischen, die Unter-
stützung Magdeburgs und die Annahme der von Frankreich
und Schweden gebotenen Hand durchzusetzen, so war dem Kur-
fürsten außer einer Beschwerdeschrift an den Kaiser doch nichts
weiter abzudringen als der Beschluß, sofortige Werbungen,
jedoch nur in den Schranken der Kreisordnung und der Reichs-
1) Das Verzeichniß der Theilnehmer am leipziger Convent siehe im
Theatrum Europ. II, 292.