Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

150 Kurfürst Johann Georg I. 
Magdeburgs für seinen Sohn August, zu gewinnen suchte, so 
spröde wie vorher gegen den französischen Abgesandten Charnacé, 
als dieser den Versuch unternahm, die Liga, Schweden und die 
Protestanten zu einer großen Coalition gegen den Kaiser zu 
vereinigen. 
Am 10./20. Februar 1631 wurde der Convent der Evan- 
gelischen zu Leipzig eröffnet, während gleichzeitig Hos v. 
Hoênegg, Pol. Leyser und H. Höpfner daselbst mit branden- 
burgischen und hessischen Theologen zu einem Colloquium zu- 
sammentraten. 1) Es war ein bedeutsames Zeichen von der 
veränderten Sachlage, daß, während Hos noch vor zehn Jahren 
die Calvinisten mit Arianern und Türken auf gleiche Linie 
gestellt hatte, jetzt ausdrücklich die Übereinstimmung beider 
Kirchen in allen Artikeln der augsburger Confession mit Aus- 
nahme desjenigen vom Abendmahl constatirt wurde. So 
schien denn endlich der Augenblick gekommen, wo Sachsen 
seiner Verbindung mit dem Kaiser und den katholischen Fürsten 
entsagen würde, um sich seinen Glanbensgenossen anzuschließen. 
Allein Dank der ängstlichen Befangenheit des Kurfürsten, der 
den Warnungen des Landgrafen Georg, sich nur auf Besprechung 
der Religionsgravamina zu beschränken um der frankfurter Aus- 
gleichung vorzuarbeiten, und ja keinen Beschluß zu fassen, der 
bei den Katholischen Verdacht erregen könnte, nur zu willig 
sein Ohr lieh, gingen weder die Hoffnungen, welche die Einen, 
noch die Befürchtungen, welche die Anderen von dem Convente 
hegten, in Erfüllung. Welche Mühe sich auch die übrigen 
Stände, namentlich die Brüder Wilhelm und Bernhard von 
Weimar, sowie Brandenburg gaben, eine engere Verbindung 
der Evangelischen nach Art der schmalkaldischen, die Unter- 
stützung Magdeburgs und die Annahme der von Frankreich 
und Schweden gebotenen Hand durchzusetzen, so war dem Kur- 
fürsten außer einer Beschwerdeschrift an den Kaiser doch nichts 
weiter abzudringen als der Beschluß, sofortige Werbungen, 
jedoch nur in den Schranken der Kreisordnung und der Reichs- 
1) Das Verzeichniß der Theilnehmer am leipziger Convent siehe im 
Theatrum Europ. II, 292.
	        
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