Bündniß mit Gustav Adolf. 155
begieriger nach der Vereinigung als der noch immer schwan-
kende Kurfürst, der sich erst nach und nach immer weitere
Zugeständnisse abdringen ließ, entgegengerückt war 1). Am 1./11.
September kam zu Coswig das Bündniß zur größten Freude der
Kurfürstin Magdalena Sibylle zu Stande, durch welches sich Jo-
hann Georg verbindlich machte, seine Armec mit der schwedischen
zu vereinigen, dem Könige die Direction des Krieges zu über-
lassen, ohne denselben nicht Frieden zu schließen, ihm die
Elbpässe zu öffnen und der schwedischen Arimcc, so lange sie
in Sachsen stünde, ihre „nothdürffte zu vivres und fourage“
zu liefern, wogegen ihm der König vollen Beistand und Schonung
seiner Länder und Rechte zusicherte 2). Vom 31. August bis
3. September (a. St.) ging nun Gustav Adolf bei Wittenberg
über die Elbe, um sich am 5./15. September bei Düben mit
dem kursächsischen Hcere zu vereinigen, das Arnim in der un-
gefähren Stärke von 15000 Mann bei Torgau concentrirt
hatte.
Unterdessen waren Tilly und Pappenheim unter fürchter-
licher Heimsuchung des Landes von Merseburg, Weißenfels,
Naumburg und Zeiz her gegen Leipzig vorgerückt, das, durch
Feuerkugeln geängstigt, durch Magdeburgs Schicksal entmuthigt
und nur von einer geringen Besatzung, welche die Vorstädte
selbst abgebrannt hatte, vertheidigt, bereits am 6./16. September
auf gute Bedingungen kapitulirte, worauf am folgenden Tage
auch die Pleißenburg von ihrem Commandanten Vopelius „lieder-
licher Weise“ übergeben wurde. Dadurch war Tilly in den
Besitz eines wichtigen militärischen Stützpunktes gelangt. Um
so nachdrücklicher betonte der König in dem mit den beiden
Kurfürsten gehaltenen Krichsrathe seine Bedenken gegen einen
sofortigen Angriff. „Meine Krone“, sagte er, „ist hinter
einer Schanze wohlverwahrt; aber um Cuch, denen der Feind
auf dem Halse und gar im Lande liegt, wird es, dafern die
1) Helbig a. a. O., S. 52. Danach berichtigt sich die gewöhn
liche Tradition, der zusolge der König dem Kurfürsten dessen früheres
Zaudern durch scheinbare Zurückhaltung habe entgelten lassen.
2) Londorp IV, 206.