Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Friede zu Prag. 178 
Altenburg und nach deren Erlöschen auf die Nachkommen der 
Töchter des Kurfürsten ). Erst am 14./24. und 30. April 
10. Mai erfolgte unter Zustimmung der lausitzer Stände die 
förmliche Uebergabe und am 16. August 1638 die Belehnung. 
Den Zustand der katholischen Religion, der unter böhmischen 
Schutz gestellt blieb, versprach Johann Georg unverändert zu 
lassen. Des Kurfürsten Günstling Dietrich Taube wurde der 
erste sächsische Landvoigt der Lausitz. 
Die Kraft des Entschlusses, sich vom Kaiser loszureißen und 
sich mit den Schweden zu verbinden, war dem Kurfürsten nicht 
aus der Tiefe lebendiger Ueberzeugung gekommen, sondern ihm 
nur durch die Noth äußerlich aufgedrungen worden; darum 
gab er sich so leicht der Selbsttänschung hin, daß er mit dem 
Frieden ein patriotisches Werk gethaun habe, während er im 
Grunde dabei doch nur seiner Rathlosigkeit und Unentschlossen- 
heit und noch weit unlauterern Triebfedern, nämlich der Eifersucht 
gegen Schweden, das ihn zweimal vom Verderben gerettet hatte, 
und der selbstsüchtigen Erwägung, daß er nur durch Preisgabe 
seiner bisherigen Bundesgenossen und Anschluß an den Kaiser 
den sehr zweifelhaft gewordenen Besitz der Lausitz werde retten 
können, gehorcht hatte. Das Beste an dem Frieden war die 
Modification des Restitutionsedicts, die einer Zurücknahme 
desselben gleich kam; aber es konnte nicht fehlen, daß die 
Preisgabe der Protestanten in Böhmen und Schlesien, des 
pfälzischen Hauses und der ganzen reformirten Partei den 
Landerwerb des Kurfürsten in das gehässigste Licht setzte. Daß 
er aber durch seinen Abfall die Schweden nöthigte sich an 
Frankreich einen neuen Bundesgenossen zu suchen und somit 
noch eine fremde Macht in den Reichskrieg hereingezogen wurde, 
1) Die Häuser Hessen-Darmstadt und Holstein-Gottorp; daher diese 
zu der Theilung von 1815 ihre ausdrückliche Zustimmung zu geben 
hatten. Der prager Haupltractat bei vünig, Neichsarchiv, Pam spec. 
Gont. 1. 2, Forts., S. 82; der Ncbeurcceß ebendas. S. 102. 104. Der 
Traditionsabschich v. 24. April, Görlitz, bei Wiesand, Staatsrechtliche 
Verhältnisse der Oberlausitz (18-32) I, 267; der Traditionsreceß v. 10. Mai, 
Guben, bei Glafey, S. 1014. — Ugl. Helbig, Der Prager Friede 
in v. Raumer, Histor. Taschenb., Jahrg. 1858, S. 571 ff. 
1638
	        
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