Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Waffenstillstand zu Kötzschenbroda. 183 
wobei Torstenson noch eine ansehnliche Verminderung der Con- 
tribution gewährte 1). 
Dieser Waffenstillstand, welcher für Sachsen den schlimmsten 
Drangsalen des Krieges ein Ende machte, vereitelte auch das 
Complot, welches ein schwedischer Oberst Wanke aus Rache, 
weil er sich vor sechs Jahren vom Kurfürsten bei Görlitz ca- 
pitulationswidrig behandelt glaubte, zur Überrumpelung Dres- 
dens und zur Ermordung der ganzen kurfürstlichen Familie 
geschmiedet hatte. Schon stand dazu eine Schaar im tharander 
Walde bereit, als einer der Verschworenen den Anschlag an 
Wrangel, Torstensons Nachfolger, der damals sein Hauptquartier 
in Ronneburg hatte, verrieth, worauf Wanke verhaftet und 
von einem Kriegsgerichte zum Tode verurtheilt, aber endlich 
1650, als in der Amnestie mit einbegriffen, selbst ohne Ent- 
schuldigung bei dem Kurfürsten, in Freiheit gesetzt wurde ?). 
Sachsens Theilnahme an den seit April 1645 zu Münster 
und Osnabrück eröffneten Friedensunterhandlungen bietet das 
wenig erfreuliche Bild der Ohnmacht, gepaart mit Mangel 
an Einsicht in die realen Verhältnisse. Erst im Jahre 1646 
erschienen die Hof= und Appellationsräthe Pistoris und Leuber 
als kursächsische Gesandte in Osnabrück 9); kaum, daß sich die 
Mittel zur Bestreitung ihrer Sendung hatten aufbringen lassen. 
Obgleich daher Sachsen sich noch immer für die erste prote- 
stantische Macht im Reiche hielt, so hat es doch, zwischen 
Schweden und Osterreich in die Mitte gestellt und von seinen 
Glaubensgenossen, die es vorzogen sich an Schweden anzu- 
schließen, mit einem durch die Erfahrung gerechtfertigten Miß- 
trauen betrachtet, cinen irgend neunenswerthen Einfluß auf die 
Unterhandlungen zu Osnabrück nicht geübt. Im Widerspruch 
1) Helbig, die sächsisch-schwedischen Verhandlungen zu Kötzschenbroda. 
und Eilenburg im Archiv f. sächs. Gesch. V. 264 ff.; ebendas. S. 283 
der eilenburger Vertrag; der kötzschenbrodaer Vertrag bei Lünig, Pars 
spec. Cont. II, p. 448. 
2) Weck, Dresduer Chronik (1679), S. 508 ff. 
3) Johann Georgs Rescripte an seine bei den Westphälischen Friedens- 
tractaten befindlichen Gesandten in Arndt, Archiv der Sächs. Gesch. II 
(1785), S. 47 ff. und 1II (1786), S. 42 ff.
	        
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