Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Die Landschaft. Finauzen. 195 
immer neue Gelegenheit ihren Einfluß auf die Regierung zu 
erhöhen und ihren Beschwerden Nachdruck zu verschaffen. Ander- 
seits lag eine Gefährdung des ihnen zustehenden Bewilligungs- 
rechtes gerade in dem Umstande, daß zwar die Abtragung der 
steigenden Schulden der Kammer, welche bei der noch nicht 
streug durchgeführten Scheidung zwischen Hof und Staat auch 
für die mehr und mehr anwachsenden Bedürfnisse des letzteren 
mit aufzukommen hatte, die Erhöhung der Stenern nothwendig 
machte, aber über die Verwendung derselben durch die Kammer 
den Ständen keine Controle zustand; als sie daher dennoch 
Rechnungsablegung und Nachweis, wie die unerhörte Schulden- 
last entstanden sei, verlangten, wies dies der Kurfürst als einen 
unberechtigten Ubergriff ganz entschieden zurück. Im allgemeinen 
trägt die gesammte Finanzwirthschaft dieses Zeitraums das 
Gepräge eines Kampfes mit der Noth ohne höhere Plau-- 
mäßigkeit, ohne nationalökonomische Ideen. Von den bisherigen 
Steuern kam nur das sogenannte Hufengeld, ein Surrogat 
für die Jagd-, Post-, Küchen= und Kellerfuhren im Jahre 1591, 
und auch dieses nur auf einige Zeit in Wegfall, abgelehnt 
durch die Landschaft wurde nur eine Bergstener; einc beab- 
sichtigte Mahlsteuer mit 1 gr. vom Scheffel und eine Wollstcuer 
perwarfen schon die Geheimen Räthe, jenc, weil sie gerade die 
Armen am härtesten drücken, diese, weil sie mehrentheils über 
die Ritterschaft gehen würde. Dagegen wurde die Tranksteuer 
1605 verdoppelt und mit einer Weinsteuer vermehrt. Be- 
sonders lebhafte Verhandlungen veranlaßte die Unordnung der 
Finanzen auf dem Landlage von 1628. Das zu 247478 Fl. 
veranschlagte Einkommen aus den Amtern und die übrigen 
Einkünfte reichten seit Jahren zur Deckug der Hof= und 
Staatsbedürfnisse nicht mehr aus, die Kammerschulden waren 
seit 1622, wo sie sich auf 3,300000 Fl. beliefen, in Folge 
der Rüstungen, der sehr kostspieligen Convente und zahlreicher, 
gegen den Willen der Landschaft geschehener Güterkäufe, die 
allein eine Million erfordert hatten, auf 7,100000 Fl. gestiegen. 
Zur Tilgung derselben wurden nicht nur die Land= und Trank- 
steuer auf weitere sechs Jahre verwilligt, sondern auch die 
13 
1691 
1605
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.