Handel. Postwesen. Landbewohner. 211
Leipzig über Dresden nach Prag, dann auch mehrere andere in
Thüringen anlegte. Außer dem Gewinn, den diese Post,
namentlich auch aus der Beförderung militärischer Depeschen
während des Kriegs, abwarf, bezog er für Besorgung der Hof-
briefschaften noch 120 Fl. Besoldung, aber schon sein Nach-
folger Mühlbach zahlte 500 und seit 1658 sogar 1000 Thaler
Pacht für das Postwesen. Auch der Buchhandel wendete sich
seit Aufang des 17. Jahrhunderts mehr nach Leipzig, doch
begnügte man sich anfangs damit, den frankfurter Meßkatalog,
ergänzt durch das in Sachsen Erschienene, nachzudrucken. Schon
ergingen Verbote gegen den Nachdruck, wenn auch noch nicht
im allgemeinen, was erst 1686 geschah, sondern nur mit Rück-
sicht auf erlangte Privilegien 1). Die Censur übten bis 1661
die Decane der vier Facultäten allein. Bedeutenden Aufschwung
nahm die Ausfuhr der Elbweine, deren Kultur sich seit
Christians I. Weinbergsordnung von 1588 sehr verbessert
hatte, und die auch bei den fremden Heerführern viel Beifall
fanden.
Die Lage der Landbewohner wurde durch die Drang-
sale des Kriegs, welche auf sie noch weit härter fielen als auf
die Städte, sehr verschlimmert. Hierzu kam aber noch, daß
der grundbesitzende Adel, wie er im Staatsleben immer deut-
licher nach einer bevorrechtigten Stellung strebte, so auch auf
Kosten des Bauernstandes seinen eigenen Vortheil zu mehren
suchte und demselben die drückendsten Lasten, z. B. den durch
die Gesindeordnung von 1651 bestimmter eingeführten Dienst-
zwang der Banernlinder, aufbürdete, wenn dieselben auch nicht
mehr als persönliche, sondern als dingliche, auf den Bauern-
gütern haftende erscheinen. Seit 1623 beginnen die Verbote
wegen Legung der Bauernhöfe. Berorzugt blieben die nach
Grundsätzen der Lehnsfolge beurtheilten Bauernlehne, welche,
insofern das Dorfrichteramt auf ihnen haftete (Erblehngerichte),
häufig die Befreiung von Diensten und die Befugniß zum Bier-
schank erhielten. Strenger noch gestaltete sich das Verhält-
niß der Unterthanen zu ihrer Grundherrschaft in der Lausitz,
1) Cod. Aug. I, 410 v. J. 1620.
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