Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

214 Inneres 1586—1656. 
Wie wenig unter so traurigen Umständen an ein fröhliches 
Gedeihen des geistigen Lebens unserer Nation zu denken war, 
das spiegelt sich auch in den Verhältnissen Sachsens sehr deut- 
lich ab. Zunächst in dem Verfall der Schulen und Univer- 
sitäten. Zwar stammt aus diesem Zeitraume die Schul- 
ordnung Christians II. von 1601, die bis 1708 in Geltung 
blieb, dagegen hinderte nicht nur die unbedingte Herrschaft der 
lutherischen Orthodoxie, die jede Anderung von vorn herein 
im Verdachte der Heterodoxie hatte und sogar schon die Schüler 
mit dogmatischen Spitzfindigkeiten peinigte 1), allen Fortschritt 
im Schulwesen, sondern auch die schlechte Verwaltung in den 
Händen von Leuten, die „den Schulen und geistlichen Einkünf- 
ten übel affectionirt waren“, endlich der Krieg, der den Schu- 
len noch schädlicher war als den Universitäten, bewirkten, daß 
schon 1635 die niederen Schulen entweder ganz eingegangen, 
oder doch die Lehrer ohne Besoldung waren und selbst die 
Fürstenschulen kaum mehr zwei oder drei Tische besetzt hatten?). 
In Leipzig verordnete 1652 der Rath, „daß die scholares va- 
gantes, welche in der Stadt singen und betteln wollten, exa- 
minirt und, was seine ingenia und in musicis wohl exercirt, 
auf die Schule genommen, im Gegentheil aber mit einem 
viatico dimittirt werden sollten"“. Die Universität Witten- 
berg wurde durch die kryptocalvinistischen Verfolgungen der- 
maßen entvölkert, daß sie bei der Visitation unter dem Ad- 
ministrator kaum 450 Studenten zählte, doch hob sie sich bald 
wieder und scheint selbst zu denjenigen Universitäten gehört zu 
haben, wo sich einige Zucht erhielt; wenigstens sprach sich 
Johann Georg 1646 befriedigt über die dortigen Zustände 
1) Themata für Schüler wie: Utrum curo Christi cum ipsa dei- 
tate adoranda sit nec ner An mundus interiturus sit secundum sub- 
stantiam an secundum qualitatem? An cuique hominum unus certus 
angelus adjungatur an plures? siehe in PFertuchii Chronicon Portense 
(1612), p. 52. 
2) Hos schreibt: „Tanta est gymnasiorum praecipuorum et impri- 
mis etiam electoralium miseria, tantus squunlor, ut nec docentes nec 
discentes umplius ali possint.“ Tholuck, Das akademische Leben des 
17. Jahrhunderts (1853) I, 197. s
	        
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