Schulen und Univerfttäten. 215
aus 1). Aber in der Landtagsproposition von 1640 mußte er
selbst gestehen: „Wir sind nicht wenig sorgfältig und betrübet
uns von Herzen, daß wir kürzlich erfahren und ausehen müssen,
wie Kirchen, Universitäten und Schulen, welches doch die rechten
plantaria und fulera ecclesiae und reipublicae sind, durch
deren Erhaltung allen regnis und imperiis Glück, Gottes
Segen und gedeihliches Aufnehmen zuwächset, fast aller Orten
zu Grunde gehen wollen, dadurch aber anders nicht als mit
der Zeit eine barbaries und ruchloses Leben in diese Lande ein-
schleichen dürfte 2)“. Denn während des Krieges zog ein
großer Theil der Studenten von den Universitäten weg, um
die Feder mit der Büchse zu vertauschen; den Zurückbleiben-
den ging in der Verwilderung der Sitten und den Roheiten
des Pennalismus die Liebe zu den Wissenschaften verloren.
In Leipzig mußte 1653 der Rector gegen die adeligen Studen--
ten einschreiten, die sich sogar reisige Knechte hielten um den
Pennalismus zu üben, und erst nachdem im folgenden Jahre
sämmtliche protestantische Fürsten zu Regensburg ein scharfes
Patent gegen den Pennalismus erlassen hatten, wurde dem
Unwesen 1656, 1658 und noch 1661 durch ernstliche Befehle,
unter anderen, daß alle auf beiden Universitäten auwesenden
Pennäle ihren bis dahin getragenen liederlichen Habit unver-
züglich ablegen, wie auch die neu angekommenen Studiosi sich
alsobald ehrbar auskleiden sollten, wirksamer gesteuert. In
Leipzig galten namentlich die conventicula nationalia „als der
Pfuhl, daraus solch böses Wesen hergequollen 3), doch fing das
Nationalitätenwesen bereits an, sich in Folge des sogenannten
Nationalisirens, welches dem Mangel von Mitgliedern in
den einzelnen Nationen abhelfen sollte, abzuschwächen. Die
Verfassung der Universitäten wurde dadurch selbständiger,
1) „Ihr habt bei Unserer jetzigen Anwesenheit und sonsten nicht ohne
sonderbares gnädigsics Wohlgefallen verstanden, daß sich bei gegenwärtigem
allgemcinen zerriltteten Zustand noch cine ziemliche Frcquenz von Siudiosis
allhier befindet und die meisten dasjenige in Obacht nehmen, wozu sie
von ihren Obern und Eltern auhero geschickct“"“. Cod. Aug. 1, 975.
2) Weiße V, 6)9.
3) Cod. Aug. 1, 934.