26 Die Lanfitzen vom 16. bis 17. Jahrhundert.
Bewilligung einer Türkensteuer von 26000 Fl. erkauft werden;
doch rühren gerade von ihm mancherlei genauere Bestimmungen
älterer Einrichtungen, sowie andere Veränderungen her, die zum
Ausban der eigenthümlichen Provinzialverfassung der Lausitzen
beigetragen und sich theilweise bis in die neueste Zeit erhalten
haben. Dahin gehört u. a. für die Oberlausitz der prager
Vertrag von 1534, der den Streit über das Stimmenwerhält-
niß auf den Landtagen und über die Gewerbfreiheit zu schlichten
bestimmt war, die Bestätigung der neuen Landtagsordnung von
1539 und im Jahre 1044 die Decisio Ferdinandea, welche
die langen Streitigkeiten zwischen Ritterschaft und Städten über
die Obergerichte, Vertheilung der Steuern, das Kirchengut 2c.
entschied, wobei zugleich die lausitzer Vasallen mehrere später
durch Johann Georgs I. Lehnsordnung von 1552 noch er-
weiterte Befugnisse, darunter auch die Bestätigung des Ritter-
sprungs oder des Vorrittes 1) erhielten. Für die Oberlausitz
wurden drei jährliche Landesversammlungen zu Bauteen gehalten.
In der Niederlausitz, die unter diesem Namen zuerst 1507
vorkommt, gründete Ferdinand das von seinem Vorgänger 1526
geordnete Landgericht 1538 fester und setzte um die Mitte des
Jahrhunderts in beiden Lausitzen dem Landvoigte 2) den Landes-
hauptmann an die Seite, der bald nebst dem Gegendbändler
und dem Kammerprocurator die Aufsicht über das Finanz-
wesen erhielt.
Auch in den Lausitzen schlug die Reformation trotz zahl-
reicher Edicte Ferdinands und trotz der Hindernisse, die ihr
die Bischöfe von Meißen und von Brandenburg in den Weg
legten, frühzeitig Wurzel. In Sorau richtete der Schlesier
Georg Nigrinus den Gottesdienst nach Görlitzer Muster ein,
1) Demzufolge sollte ein unbeerbter Ritter sein Mannlehugut ver-
kaufen dürfen, wenn er noch gesund und stark wäre in voller Kriegs-
rüstung von der Erde sich auf ein heugstmäßiges Pferd zu schwingen, eine
Sitte, die bis 1780 sechsmal geübt worden ist. Merkel-Engelhardt,
Geographie v. Sachsen IX, 117.
2) Die Reihe der Landvoigte siehe bei Großer, Lausitzer Merk-
würdigkeiten III, 11—290.