Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Der Pönfall. 229 
steuer genaunt wurde; das Verhältniß zwischen Stadt und Land 
wurde nachher wie acht zu sieben angenommen; außerdem ver- 
willigte man, nicht ohne Nachtheil für den Handel, den 36. 
Pfennig von allem Verkauf zur Abtragung der böhmischen 
Landesschulden, 20000 Thlr. Türkensteuer, dem Kaiser vom 
Faß Bier 4 Gr., der Kaiserin den fünften. Von der Rauch- 
steuer blieben die Rittergüter frei, verwilligten aber im 30- 
jährigen Kriege wegen gänzlicher Verarmung der Bürger und 
Bauern einen Beitrag von ihrem Mund= oder Rittergut, die 
Mundgutsteuer, welche die Hälfte der Rauchsteuer betrug und 
auch nach dem Kriege bestehen blieb 1). Zur Vertheidigung 
des Landes dienten, ohne Sold im Lande, besoldet außerhalb, 
bis Ende des 17. Jahrhunderts die Ritterpferde, welche sich 
im Jahre 1550 auf 173, zu Zeiten auch auf 188 beliefen 
und nach Pferden, Füßen und Nägeln, den Fuß zu acht Nä- 
geln, auf Land und Städte ausgebracht wurden. Da sich die 
letzteren seit Einführung der Nauchsteuer von der Stellung 
dieser Pferde in natura lossagten, so schlug man drei Rauch- 
fänge zu einem Nagel, 96 zu einem Ritterpferde an. Die 
Niederlausitz mit ihren fünf Kreisen (dem luckauer, gubener, 
lübbener, kalauer und spremberger) war belastet mit 130 
Nitterpferden, mit 193148 Schock (zu 4 Gülden 8 Gr.) und 
870812 Gülden Schatzung. Als Erweiterung des Lehenswesens 
wurde 1575 von Kaiser Rudolf II. gegen die Summe von 
35000 Schock Groschen verwilligt, daß die nicht mit Söhnen 
beerbten Lehensgüter erst nach Abgang des siebenten Schwert- 
magens als eröffnet dem Könige zufallen sollten. 
Die Ansbreitung des Protestantismus in der Lausitz wurde 
durch den Pöônfall nicht wesentlich gehemmt; er entwickelte sich 
hier in der nämlichen Weise wie anderwärts. Umsonst aber 
hofften die Lausitzen von Kaiser Rudolf ein gleiches Privilegium 
wie die Böhmen im Majestätsbriefe zu erhalten, obgleich es 
ihnen schon versprochen war; erst Matthias ertheilte ihnen 11. 
September 1611 die Zusicherung der Religionsfreiheit. Beim 
1) Merkel Engelhardt a. a. O. IX, 161 f.
	        
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