Der Pönfall. 229
steuer genaunt wurde; das Verhältniß zwischen Stadt und Land
wurde nachher wie acht zu sieben angenommen; außerdem ver-
willigte man, nicht ohne Nachtheil für den Handel, den 36.
Pfennig von allem Verkauf zur Abtragung der böhmischen
Landesschulden, 20000 Thlr. Türkensteuer, dem Kaiser vom
Faß Bier 4 Gr., der Kaiserin den fünften. Von der Rauch-
steuer blieben die Rittergüter frei, verwilligten aber im 30-
jährigen Kriege wegen gänzlicher Verarmung der Bürger und
Bauern einen Beitrag von ihrem Mund= oder Rittergut, die
Mundgutsteuer, welche die Hälfte der Rauchsteuer betrug und
auch nach dem Kriege bestehen blieb 1). Zur Vertheidigung
des Landes dienten, ohne Sold im Lande, besoldet außerhalb,
bis Ende des 17. Jahrhunderts die Ritterpferde, welche sich
im Jahre 1550 auf 173, zu Zeiten auch auf 188 beliefen
und nach Pferden, Füßen und Nägeln, den Fuß zu acht Nä-
geln, auf Land und Städte ausgebracht wurden. Da sich die
letzteren seit Einführung der Nauchsteuer von der Stellung
dieser Pferde in natura lossagten, so schlug man drei Rauch-
fänge zu einem Nagel, 96 zu einem Ritterpferde an. Die
Niederlausitz mit ihren fünf Kreisen (dem luckauer, gubener,
lübbener, kalauer und spremberger) war belastet mit 130
Nitterpferden, mit 193148 Schock (zu 4 Gülden 8 Gr.) und
870812 Gülden Schatzung. Als Erweiterung des Lehenswesens
wurde 1575 von Kaiser Rudolf II. gegen die Summe von
35000 Schock Groschen verwilligt, daß die nicht mit Söhnen
beerbten Lehensgüter erst nach Abgang des siebenten Schwert-
magens als eröffnet dem Könige zufallen sollten.
Die Ansbreitung des Protestantismus in der Lausitz wurde
durch den Pöônfall nicht wesentlich gehemmt; er entwickelte sich
hier in der nämlichen Weise wie anderwärts. Umsonst aber
hofften die Lausitzen von Kaiser Rudolf ein gleiches Privilegium
wie die Böhmen im Majestätsbriefe zu erhalten, obgleich es
ihnen schon versprochen war; erst Matthias ertheilte ihnen 11.
September 1611 die Zusicherung der Religionsfreiheit. Beim
1) Merkel Engelhardt a. a. O. IX, 161 f.