Streitigkeiten mit den Brüdern. 235
22. April 1657 dahin geschlichtet, daß die Theilung im ganzen
zwar aufrecht erhalten, aber die Oberhoheit des Kurfürsten
dadurch gewahrt wurde, daß die Schriftsassen mit Ausnahme
einiger in den Antheilen der Herzöge August und Moritz,
ferner die Ausschreibung der Land= und Ausschußtage, das
Kriegs-, Bündniß= und Friedensrecht, Werbung, Aufgebot und
Musterung der Ritterschaft, Beschickung der Reichs-, Kreis-,
Probations= und Deputationstage und das Apellationsgericht
zu Dresden ihm allein blieben; von den Regierungen der
Brüder und der Richter ging der Apellationszug an die kur-
fürstliche Landesregierung. Dagegen wurden die meisten Rega-
lien, das Begnadigungs= und einige andere Rechte den jüngern
Brüdern zugestanden. Die Steuer blieb unter gemeinschaft-
licher Verwaltung, nur die Kreiseinnehmer stellte der Kurfürst
allein au. Leipzig blieb Gesammtuniversität, das dortige Con-
sistorium gemeinschaftliche geistliche Behörde 1). Aber die auch durch
diesen Vergl eich nicht vollständig gehobenen, ja zum Theil erst
durch denselben erzeugten Zwistigkeiten erheischten noch mehrere
besondere Verhandlungen und Verträge zwischen der Kurlinie
und einzelnen Nebeulinien, insbesondere erreichte Herzog August
17. Februar 1663 die Erhebung der vier magdeburzischen
Amter nebst den drei thüringischen Heldrungen, Wendelstein
und Sittichenbach, zu einem unmittelbaren Reichsfürstenthume
Sachsen-Querfurt mit getrennter Steuerverfassung, eignen Land-
tagen und eigner Kreisstandschaft; die Reichsstandschaft legte
ihm erst der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 bei, aber
ohne daß sie zur Vollziehung kam. Auch die im Jahre 1659
ausgestorbene Grafschaft Barby siel nach früherer Anwartschaft
mit Ausnahme des an Anhalt kommenden Amtes Walter-
Nienburg an August, nur die Landeshoheit und den Titel der
Grafschaft behielt sich der Kurfürst vor. Im Jahre 1660
wurde auch der noch beiden Linien gemeinschaftliche Besitz von
Henneberg durch eine völlige Theilung des Landes aufgehoben,
1) Die Verhandlungen nach den Landtagsakten bei Gretschel II.
712 ff. Der Hauptvergleich bei Glasey, S. 1053.
1657
1659
1660