Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Die Reduction von Erfurt. 243 
Forderungen des Erzbischofs zu erzwingen, ließ er sich durch 
die dringenden Vorstellungen der Herzöge von Gotha und 
von Altenburg bewegen, den Geheimenrath v. Werthern zur 
Unterstützung der beiden herzoglichen Gesandten Menius und 
v. Seckendorf dahin zu schicken, um sich der Stadt anzunehmen. 
Aber die Hoffnungen, welche der Rath, bereit durch Nachgiebig- 
keit den Streit zu enden, auf das Erscheinen der sächsischen Ge- 
saudten gesetzt hatte, wurden bald wieder durch die unbegreifliche 
Gleichgiltigkeit des Kurfürsten zu nichte gemacht; alles, was 
er that, bestand darin, daß er den Kaiser bat, mit der Exe- 
cution noch anzustehen, damit er, der Kurfürst, als Kreis- 
oberster nicht in Schimpf gerathe; als darauf der kaiserliche 
Commissar, der brutale v. Schmidburg, welcher den Nath, 
weil er dem Mandate des Kaisers nicht Folge geleistet, will- 
kürlicherweise zu einer Geldstrafe von 50 Mark löthigen Gol- 
des verurtheilt hatte, die sächsische Vermittlung auf das bar- 
scheste zurückwies, nahm er dies nicht nur ruhig hin, sondern 
gab sogar Werthern die Weisung, die Stadt zur unbedingten 
Annahme der kaiserlichen Forderung anzumahnen; ja als der 
Kaiser ihm zumuthete, er solle binnen acht Tagen die Unter- 
werfung Erfurts bewerkstelligen, leistete er auch darin Folge, 
indem er den Rath in sehr scharfen Worten zum Gehorsam 
aufforderte. Gern hätte sich dieser aus Furcht vor Schlim- 
merem gefügt, aber einerseits war offenbar dem Kurfürsten von 
Mainz gar nichts mehr an einer friedlichen Ausgleichung ge- 
legen, anderseits gab die Erbitterung des nun auch religiös 
aufgeregten Pöbels, der von keinem Zugeständniß an das katho- 
lische Erzstift etwas wissen wollte und zuletzt sogar die Hin- 
richtung seines früheren Abgottes Limprecht vom Rathe erzwang, 
den erwünschten Vorwand, die längst angedrohte Acht nun wirk- 
lich über Erfurt zu verhängen; die Vollstreckung wurde dem 
Kurfürsten von Mainz übertragen, der, ohne deshalb von 
Johann Georg den mindesten Einwand zu erfahren, es ganz als 
seine ungehorsame Stadt behandelte. 
Eine geringe Anstreungung Sachsens hätte genügt um die 
Auctorität des zur Unterwerfung willigen Raths wiederherzu- 
16“
	        
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