Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Bündniß mit Ludwig XIV. 245 
Art: Reiffenberg wurde ohne aus mainzischen Diensten zu schei- 
den im Einverständniß mit Johann Philipp insgeheim — nur 
der wahrscheinlich von Neiffenberg bestochene Geheimerath 
v. Burkersrode und der Oberhofmarschall v. Wolframsdorf 
waren theilweise im Vertrauen — zum Präsidenten des kur- 
sächsischen Staatsraths für die mainzischen und französischen 
Angelegenheiten mit vierteljährlich 4000 Thalern Gehalt er- 
nannt und schloß als solcher zu derselben Zeit, wo sächsische 
Truppen unter Montecuculi bei St. Gotthard gegen die Tür- 
ken, die geheimen Verbündeten Frankreichs, fochten und der 
Kurfürst wegen der Türkengefahr sieben Bußtage anordnete, 
zu Regensburg mit dem französischen Gesandten v. Gravel 
2./12. April ein geheimes Bündniß auf vier Jahre, durch 
welches sich Frankreich und Sachsen Unterstützung gegen jede 
Verletzung der ihnen im westfälischen Frieden garantirten Rechte 
zusicherten und der Kurfürst gegen Aussicht auf französische 
Subsidien versprach, alle des Reiches Wohlfahrt bezweckende 
gute Absichten des Königs für Erhaltung des münsterschen Frie- 
dens kräftigst zu unterstützen, dem König Recrutirung in Sachsen 
zu gestatten und bei Streitigkeiten mit anderen Reichsfürsten, 
besonders den rheinischen Bundeögenossen, des Königs Ver- 
mittlung zuzulassen, auf den Reichsversammlungen nichts gegen 
das Juteresse Frankreichs vorzunehmen und stets den guten 
Absichten des Königs gemäß stimmen zu wollen. 
So war in der Politik Kursachsens ein Umschlag vollbracht, 
durch welchen es sich ohne irgend welche zwingende Ursache 
mit Beeinträchtigung seines wahren Interesses und mit Ver- 
leugnung aller Pflichten gegen das Reich lediglich um schnöden 
Geldgewinns willen in die schmählichste Vasallenschaft Frankreichs 
begab. Die nächste Wirkung des neuen Verhältnisses zeigte 
sich darin, daß sich Johann Georg gegen eine Geldentschädigung 
zur Aufgabe seines Schutzrechts über Erfurt bereit und mit 
der Unterstützung des Kurfürsten von Mainz durch Ludwig XIV. 
einverstanden erklärte; selbst der von den Türken bedrohle 
Kaiser willigte in die letztere, obgleich der erfurter Rath endlich 
im Mai die Einführung der von Schmidburg verlangten Ge-
	        
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