1664
246 Kurflirst Johaun Georg II.
betsformel trotz des Widerwillens der Bürger durchgesetzt, seine
Auctorität befestigt und unter Beistand der herzoglichen Gesand-
ten alles gethan hatte um die Execution zu vermeiden. Der
Reichshofrath entschied, daß die Unterwerfung der Erfurter
nicht genüge und die Acht nicht aufzuheben sei. Der Kaiser
bestätigte diesen Beschluß und verbat sich sehr bestimmt jede
weitere Einmischung. Es läßt sich die Vermuthung nicht ab-
weisen, daß bei dem harten Verfahren gegen Erfurt wie bei
dieser ganzen geheimen Unterhandlung confessionelle Rücksichten
im Spiel waren. Wußte ja doch Reiffenberg in Wien und
Paris sogar die Hoffnung zu erwecken, daß es ihm gelingen
werde, den Kurfürsten von Sachsen und seine Gemahlin zur
katholischen Kirche zurückzuführen. Ahnliche Gedanken beun-
Gruhigten auch die evangelischen Fürsten, welche sogar wegen
Kursachsens Unthätigkeit mit der Wahl eines anderen Direc-
toriums drohten. Die Vorstellungen des von den Erfurtern an-
gerufenen Kurfürsten von Brandenburg machten auf Johann
Georg wenigstens so weit Eindruck, daß er sich nochmals bei
dem Kurfürsten von Mainz um Aufschub der Execution und
in Wien um gütlichen Ausgleich mit Erfurt verwendete, beides
ohne Erfolg. Zufriedengestellt mit der Versicherung, daß weder
das Schutzrecht des Hauses Sachsen verletzt, noch ohne seine
Eimwilligung etwas in Erfurt vorgenommen werden solle und
man in Religionssachen nichts ändern wolle, gab er sich sogar
dazu her, durch wiederholte Aufforderung und Bedrohung des
erfurter Raths selbst die Unterwerfung der Stadt unter Mainz
zu befördern, die auch nach vierwöchentlicher Belagerung durch
Kapitulation am 5./15. October 1664 erfolgte. Die Ent-
tänschung ließ nicht auf sich warten. Johann Philipp behan-
delte Erfurt sogleich ohne weiteres als seine Landstadt und da
der schlaffe, von Reiffenberg gänzlich umstrickte Kurfürst die
Rechte seines Hauses so gedankenlos preisgegeben hatte, auch
eine Beschwerde der in Leipzig Februar 1665 versammelten
obersächsischen Kreisstände wirkungslos verhallte, so blieb nun-
mehr den sächsischen Herzögen nichts übrig, als in dem zu Leipzig
unter kursächsischer Vermittlung am 20./30. December 1665