Finanznoth. 278
Landes und der Zerrüttung der Finanzen, die trotz der Ncor-
ganisation des Steuerwesens im Jahre 1661 unter den beiden
letzten Regierungen immer höher gestiegen waren. Der Lasten
und Abgaben unter verschiedenen Titeln waren immer mehr
geworden, für die sechsjährige Bewilligungszeit von 1681—1687
betrugen die Abgaben 8,518517 Fl.; immer neue Kammer-
schulden mußten die Stände übernehmen, weder Zuschüsse noch
außerordentliche Verwilligungen noch versuchte neue Auflagen
oder Darlehen, für die man den Gläubigern schon 6 Procent
bot, hemmten das wachsende Uebel. Das Obersteuercollegium
erklärte sich 1694 außer Stand die rückständigen Zuschüsse von
239982 Thalern aufzubringen. Dennoch verlangte Friedrich
August auf seinem ersten Landtage außer den bisherigen schon
munerschwinglichen Verwilligungen noch neue. Da thaten aber end-
lich die Stände am 16. März 1695 die freimüthige Erklärung:
„Es liegt uns als treuen Vasallen und Unterthanen ob, die
Wohlfahrt Ew. Churfürstl. Durchl. und dero hohen Churhauses,
auch gesammter Lande vor Augen zu haben, und auf die Er-
haltung derselben, als worin das wahre Interesse Ew. Churf.
Durchl. besteht, auch auf die schweren Pflichten, so wir ob
uns, und auf die Verantwortung, so wir bei Gott und der
Nachkommenschaft zu thun haben, unser Absehen zu richten.
Es kränkt uns höchst schmerzlich, daß wir ohne aller unser
Verschulden und mit einem bei den Churfürsten von Sachsen
(welche ohnedies in den Historien wegen ihrer hohen Milde
und Guade gegen dero Land insonderheit berühmt) nie erhör-
ten Exempel, ungeachtet alles unsers beweglichen Bittens, nicht
die geringste Erleichterung von den Postulatis erhalten können,
vielmehr immer noch ein Mehreres gefordert werden will;
können daher nicht begreifen, wie Ew. Churf. Durchl. noch bei
Lebzeiten dero in Gott ruhenden Herrn Bruders uns jederzeit
bekannt gewesenes barmherziges Gemüth sogar von uns alge-
wendet zu haben scheint; daher wir uns nicht anders einbilden
können, als daß einige gegen uns widrig Gesinnte, da wir doch
solche nicht wissen, auch selbigen Anlaß dazu gegeben zu haben
uns nicht erinnern können, uns in dergleichen Ungnade zu
Böttiger, Geschichte Sachsens. 2. Aufl. Il. 18
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