Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Finanznoth. 278 
Landes und der Zerrüttung der Finanzen, die trotz der Ncor- 
ganisation des Steuerwesens im Jahre 1661 unter den beiden 
letzten Regierungen immer höher gestiegen waren. Der Lasten 
und Abgaben unter verschiedenen Titeln waren immer mehr 
geworden, für die sechsjährige Bewilligungszeit von 1681—1687 
betrugen die Abgaben 8,518517 Fl.; immer neue Kammer- 
schulden mußten die Stände übernehmen, weder Zuschüsse noch 
außerordentliche Verwilligungen noch versuchte neue Auflagen 
oder Darlehen, für die man den Gläubigern schon 6 Procent 
bot, hemmten das wachsende Uebel. Das Obersteuercollegium 
erklärte sich 1694 außer Stand die rückständigen Zuschüsse von 
239982 Thalern aufzubringen. Dennoch verlangte Friedrich 
August auf seinem ersten Landtage außer den bisherigen schon 
munerschwinglichen Verwilligungen noch neue. Da thaten aber end- 
lich die Stände am 16. März 1695 die freimüthige Erklärung: 
„Es liegt uns als treuen Vasallen und Unterthanen ob, die 
Wohlfahrt Ew. Churfürstl. Durchl. und dero hohen Churhauses, 
auch gesammter Lande vor Augen zu haben, und auf die Er- 
haltung derselben, als worin das wahre Interesse Ew. Churf. 
Durchl. besteht, auch auf die schweren Pflichten, so wir ob 
uns, und auf die Verantwortung, so wir bei Gott und der 
Nachkommenschaft zu thun haben, unser Absehen zu richten. 
Es kränkt uns höchst schmerzlich, daß wir ohne aller unser 
Verschulden und mit einem bei den Churfürsten von Sachsen 
(welche ohnedies in den Historien wegen ihrer hohen Milde 
und Guade gegen dero Land insonderheit berühmt) nie erhör- 
ten Exempel, ungeachtet alles unsers beweglichen Bittens, nicht 
die geringste Erleichterung von den Postulatis erhalten können, 
vielmehr immer noch ein Mehreres gefordert werden will; 
können daher nicht begreifen, wie Ew. Churf. Durchl. noch bei 
Lebzeiten dero in Gott ruhenden Herrn Bruders uns jederzeit 
bekannt gewesenes barmherziges Gemüth sogar von uns alge- 
wendet zu haben scheint; daher wir uns nicht anders einbilden 
können, als daß einige gegen uns widrig Gesinnte, da wir doch 
solche nicht wissen, auch selbigen Anlaß dazu gegeben zu haben 
uns nicht erinnern können, uns in dergleichen Ungnade zu 
Böttiger, Geschichte Sachsens. 2. Aufl. Il. 18 
169b
	        
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