Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Der Mdel. 279 
steuerung der Rittergüter gleich den städtischen Commungütern 
entzog sich die Ritterschaft durch reichlichere Donative. Nicht 
minder suchte sich der alte Adel gegen das Emporkommen des 
neuen Adels zu wehren. Im Jahre 1670 äußerte sich die 
Ritterschaft sehr mißfällig darüber, daß so viele Bürgerliche 
durch den Kaiser geadelt, ingleichen, daß so viele Räthe des 
Kurfürsten aus der Ritterschaft zu Grafen und Freiherren er- 
hoben würden. Zwar wurde die Landschaft trotz des Antrags 
der Ritterschaft von 1681, daß neugeadelte Besitzer landtags- 
fähiger Rittergüter auf den Landtagen nicht geduldet werden 
sollten, vom Kurfürsten mehrmals zur Aufnahme derselben ge- 
nöthigt, doch setzte endlich das Decret vom 15. März 1700 
fest, „daß niemand, er sei gleich von uraltem Geschlecht, welcher 
außer seinem Stande sich verheirathet und acht Ahnen von 
Vater und Mutter nicht erweist, weniger ein neu Nobilitir= 
ter, so solche gleichmäßig nicht probiren könne oder kein wirk- 
licher Geheimder Rath oder commandirender Oberster ist, so 
nicht ein adelig Diploma vor sich hat oder aus adeligem Ge- 
schlecht ist, bei den Landesversammlungen zur Session zu lassen 
sei“ 1). Freilich mußte die dadurch verursachte Verminderung 
der laudtagsfähigen Nittergutsbesitzer die Landesrepräsentation 
unvollständiger und weniger wirksam machen. Anderseits über- 
nahm zwar nach und nach die Landschaft die ursprünglich von 
der Kammer und nicht vom Lande zu tragende Auslösung, 
wenn auch daran festhaltend, daß es nur aus gutem Willen 
geschehe, entwarf aber nun auch auf dem Landtage von 1661, 
um die Berechtigung zum Empfange derselben schärfer zu be- 
grenzen, Verzeichnisse der Schriftsassen, denen sie gebührte, und 
die seitdem als alte Schriftsassen von den neuen, welche die 
Schriftsässigkeit erst später erlangt hatten, unterschieden wurden. 
Selbst fremden Reisenden fiel der Kastengeist auf, mit dem der 
sächsische Adel sich gegen den Umgang und die Verwandtschaft 
1) Cod. Aug. I, 367. Zachariac, über das ausschließende 
Sitz= und Stimmrecht des alten chursächs. Adels in Weiße, Mu- 
seum II.
	        
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