18 Grumbachsche Handel.
wurden, beizulegen ); daß seine eigene Gemahlin unter der
Hand in Deutschland für ihren Bruder Söldner werben ließ,
trug zum Scheitern derselben bei.
Unterdessen gestalteten sich die Dinge in Deutschland von
Tag zu Tag unmheimlicher. Am 4. October 1563 überfiel
Grumbach mit Vorwissen seines Gönners, des Herzogs von
Weimar, Würzburg und erzwang von dem Kapitel einen Ver-
trag, während er durch öffentlichen Aufruf die Fürsten auf-
forderte, ihm in erlaubter Gegenwehr „mit Ungnaden nicht
zu gedenken“:). Statt dessen aber erließ der Kaiser auf die
Kunde von dieser That ohne vorhergängige Achtserklärung
sofort gegen ihn und seine Genossen Stein, Mandelsloh,
Zedwitz u. a. als Landfriedensbrecher von Preßburg aus
13. October Achtsexecutionsmandate. Die Eile, mit der er sich
dabei über die gesetzlichen Formen hinwegsetzte, sollte den be-
fürchteten Adelsaufstand und die damit zusammenhängenden
schwedischen Intrignen im Keime ersticken; denn, wie August
meinte, „wo das Feuer nicht in gutem gedämpft würde, könnte
sich wohl allerlei Weiterung daraus entspinnen“. Aber trotz
des kaiserlichen Mandats fanden die Achter nach wie vor Auf-
nahme bei dem durch die Engelsgesichte und andere Prophe-
zeiungen ganz berückten Johann Friedrich; auf des Kaisers
Aufforderung, ihnen fernerhin keinen Unterschleif mehr zu ge-
statten, antwortete er beschönigend, es sei ihm nur darum zu
thun, das Weitergreifen der Unruhe, wodurch auch sein Land
leicht Schaden leiden könne, zu verhüten; in Wahrheit betrachtete
er die aufs Außerste Getriebenen als um so willkommenere
Werkzeuge für seine eigenen Pläne; er und sein Kanzler hielten
sie sogar, als sie nach Frankreich zu gehen beabsichtigten, durch
das Versprechen zurück, sie vor dem ganzen Reiche defendiren
und ihre Sache hinausführen zu wollen. Trotzig verschloß
sich der Herzog den wohlmeinenden Warnungen, an denen es
1) Die sächsischen Bevollmächtigten waren Gras L. von Neugarten,
Adr. v. Steinberg, Dr. G. Craco, H. v. Gleißenthal und E. B. v.
Berlepsch.
2) Ortloff a. a. O. I, 895.