Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

18 Grumbachsche Handel. 
wurden, beizulegen ); daß seine eigene Gemahlin unter der 
Hand in Deutschland für ihren Bruder Söldner werben ließ, 
trug zum Scheitern derselben bei. 
Unterdessen gestalteten sich die Dinge in Deutschland von 
Tag zu Tag unmheimlicher. Am 4. October 1563 überfiel 
Grumbach mit Vorwissen seines Gönners, des Herzogs von 
Weimar, Würzburg und erzwang von dem Kapitel einen Ver- 
trag, während er durch öffentlichen Aufruf die Fürsten auf- 
forderte, ihm in erlaubter Gegenwehr „mit Ungnaden nicht 
zu gedenken“:). Statt dessen aber erließ der Kaiser auf die 
Kunde von dieser That ohne vorhergängige Achtserklärung 
sofort gegen ihn und seine Genossen Stein, Mandelsloh, 
Zedwitz u. a. als Landfriedensbrecher von Preßburg aus 
13. October Achtsexecutionsmandate. Die Eile, mit der er sich 
dabei über die gesetzlichen Formen hinwegsetzte, sollte den be- 
fürchteten Adelsaufstand und die damit zusammenhängenden 
schwedischen Intrignen im Keime ersticken; denn, wie August 
meinte, „wo das Feuer nicht in gutem gedämpft würde, könnte 
sich wohl allerlei Weiterung daraus entspinnen“. Aber trotz 
des kaiserlichen Mandats fanden die Achter nach wie vor Auf- 
nahme bei dem durch die Engelsgesichte und andere Prophe- 
zeiungen ganz berückten Johann Friedrich; auf des Kaisers 
Aufforderung, ihnen fernerhin keinen Unterschleif mehr zu ge- 
statten, antwortete er beschönigend, es sei ihm nur darum zu 
thun, das Weitergreifen der Unruhe, wodurch auch sein Land 
leicht Schaden leiden könne, zu verhüten; in Wahrheit betrachtete 
er die aufs Außerste Getriebenen als um so willkommenere 
Werkzeuge für seine eigenen Pläne; er und sein Kanzler hielten 
sie sogar, als sie nach Frankreich zu gehen beabsichtigten, durch 
das Versprechen zurück, sie vor dem ganzen Reiche defendiren 
und ihre Sache hinausführen zu wollen. Trotzig verschloß 
sich der Herzog den wohlmeinenden Warnungen, an denen es 
1) Die sächsischen Bevollmächtigten waren Gras L. von Neugarten, 
Adr. v. Steinberg, Dr. G. Craco, H. v. Gleißenthal und E. B. v. 
Berlepsch. 
2) Ortloff a. a. O. I, 895.
	        
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