Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Universitãt Leipzig. 295 
zu legen. Neben einem collegium anthologicum bestand ein 
collegium Gellianum, wo in Nachahmung der jenaischen so- 
cietas disquirentium neue Bücher mitgetheilt und recensirt 
wurden; aus dieser Gesellschaft gingen 1682 nach dem Vor- 
bilde des seit 1665 erscheinenden Journal des Scavants die 
viel bewunderten Acta Eruditorum, Deutschlands erste gelehrte 
Zeitschrift, hervor, von Otto Mencke, dann von seinem Sohn 
und Enkel herausgegeben, bis 1776 117 Bände. Nur die 
lutherische Orthodoxie schleppte unberührt von dem frischeren 
Hauche, der die Wissenschaft zu durchziehen begann, in äder 
Scholastik ihr greisenhaftes Dasein weiter. Als Sam. Pufen- 
dorf, aus Flöha bei Chemnitz gebürtig, zuerst mit dem Wagniß 
hervortrat, die Philosophie von der Theologie zu emancipiren 
und wieder zur Würde einer selbständigen Wissenschaft zu er- 
heben, setzte sie ihm den heftigsten Widerstand entgegen, und 
der Senior der leipziger theologischen Facultät J. A. Scherzer 
erwirkte 1673 bei der Regierung die Confiscation von Pufen- 
dorfs berühmtem Hambuche De officio hominis et civis und 
ein Verbot, Vorlesungen darüber zu halten 1). 
Da sah plüszlich diese behäbige Gelehrtenrepublik aus ihrem 
eigenen Schoße zwei Erscheinungen auftauchen, die den Frieden 
ihres abgeschlossenen Daseins höchst unbequem störten und sie 
zur Wahlstatt eines Kampfes machten, in welchem die Ideen 
einer neuen Zeit mit den Formen des Bestehenden um den 
Sieg rangen, den Pietismus und den Rationalismus, beide 
für das traditionelle Lehrgebäude weit gefährlicher als der 
helmstädter Synkretismus. 
1) Tholuck, Alademisches Leben des 17. Jahrhunderts II, 82 ff. 
und Treitschke, Burkhard Mencke (1842), S. 15 ff. — Ein Beispiel 
von der Unduldsamkeit der lutherischen Orthodoxie in jener Zeit bietet ein 
gewisser Schwaner aus Zittan, der in Eugland Quätler geworden war, 
als er aber 1676 um sein väterliches Erbtheil in Empfang zu nehmen 
in die Hcimat zurücklehrte, auf die Klage seiner Mutter vom leipziger 
Schöppenstuhl verurtheilt wurde, als verdammter Kctzer das Land gänzlich 
zu räumen, auch alle seine Güter und Erbschaftsfälle zu verlieren. Laus. 
Magazin 1768, S. 311 fl.
	        
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