Polnische Königswahl 809
gepränge königlicher Freigebigkeit und glänzenden Festivitäten
zu ergötzen, während es Flemming und Przebendowski über-
lassen blieb das Land für ihn zu gewinnen. Am 13./23. Juli
beschwor ersterer die demüthigenden pacta conventa, und ver-
sprach im Namen seines Herrn die Wiedereroberung von
Katminiec, die Zurückbringung sämmtlicher avulsa imperii,
Verbesserung des Handels, der Münzen und der Festungen,
Unterhaltung von 6000 Mann u. a. m., alles auf sächsische
Kosten 1). Aber am 18./28. August kündigte die französische
Partei Friedrich August den Krieg an, erklärte ihn für einen
Feind des Vaterlandes und verlangte Aufschub der Krönung.
Der Kurfürst und seine Anhänger wurden schwankend, allein
Flemming drang darauf sie zu vollziehen und am 5./15. Sep-
tember wurde August in Krakau, nachdem zwei Tage vorher
die Beisetzung des verstorbenen Königs stattgefunden hatte, durch
den Bischof von Cujavien mit Aufgebot höchster Pracht gekrönt.
Der Krönungsanzug des Königs, ein theatralisches Gemisch
von antiker, deutscher Ritter= und polnischer Nationaltracht,
mit Edelsteinen übersäet, war so schwer, daß den von der vier-
stündigen Ceremonie erschöpften König trotz seiner Körperstärke
bei Verlesung der confessio fhdei eine Ohnmacht amwandelte.
Am nämlichen Tage ging eine feierliche Gesandtschaft nach Rom
um dem Pabste des Kurfürsten Erhebung auf den Thron an-
zuzeigen und demselben seine Huldigung als treuer Sohn,
Bekenner und Vertheidiger der katholischen Kirche darzu-
bringen ). Wie Flemming richtig vorausgesehen, hob sich
seitdem die sächsische Partei schnell. Erst Ende September
langte der Prinz von Conti auf der Rhede von Oliva an,
gerade während des Te Deum, welches Danzig für König
August feierte. Da die Stadt ihm die Thorc verschloß, er
selbst keine Truppen hatte, sein Anhang trotz seiner Freigebig-
keit sich muthlos und lau zeigte, so wagte er nicht zu landen,
1) Faßmann und Horn a. a. O., S. 169 ff.
2) Theiner, Urk. Nr. 53. — Die Feierlichkeiten des Einzugs und
der Krönung siehe bei Müller, Annalen, S. 652 ff.