Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

816 Kurfürst Friedrich August I. 
sein dürfe, auch niemand den König mit unnöthigen Appella- 
tionen behelligen solle, da dieser wegen der dem Collegium 
anbefohlenen kurzen Art zu verfahren sie nicht annehmen werde, 
es seien denn wirkliche Beschwerden, auf die von dem Collegio 
nach eingewandter Supplikation keine Gerechtigkeit zu erlangen 
gewesen. 
Allein, mit wie vielem Nachdrucke auch der Revisionsrath 
an seine Aufgabe ging, so überstieg die Lösung derselben doch 
seine Kräfte. Wie war es ihm möglich, Pflichttreue und Recht- 
schaffenheit in die Verwaltung zu bringen, so lange von oben 
vor aller Augen das Beispiel des Gegentheils gegeben wurde! 
Es war ja außerdem auch gar nicht das Wohl des Landes, 
sondern das Interesse der kurfürstlichen Kammer, was ihm 
zur Richtschnur gestellt war, und die Willkür, mit der er die 
beispiellose ihm übertragene Dictatur übte, rief den Widerstand 
der Privilegirten, unter ihnen hauptsächlich der städtischen 
Rathscollegien wach, die darin nicht mit Unrecht ein ihren 
Einfluß bedrohendes Werkzeug des Absolutismus erblickten. Auf 
dem Landtage von 1699 erhoben daher die Stände laute Be- 
schwerde gegen den Revisionsrath, welcher der in dem Mandat 
von Schlaskowa versprochenen Aufrechthaltung der Verfassung 
zuwiderlaufe, forderten Untersuchung seines Verfahrens und 
schleunige Aufhebung dieser neuen Behörde, der eine bisher 
unerhörte, mit der Landesverfassung unvereinbare Gewalt ge- 
geben sei, die den Zutritt zum Landesherrn abschneide, nach 
einem dem Lande unbekannten kurzen Proceß verfahre und 
selbst in die Instiz und die Stener sich Eingriffe erlaube !), 
wiederholten auch zur Widerlegung der vom Nevisionsrathe 
versuchten Rechtfertigung ihre Beschwerde mit noch größerem 
Nachdruck und erlangten dadurch im Landtagsabschied vom 
1) Besonders beschwerte sich die Ritterschaft beim König, daß der 
Statthalter bei Tafel geäußert hatte: „er müsse bekennen, es hätte der 
König eine sehr ansehnliche Landschaft, als er noch an keinem Orte ge- 
sehen, es wären aber funfzehn bis zwanzig Schelme darunter, welche aus- 
gerottet werden müßten". Gretschel, Aus dem sächs. Ständeleben in 
Bericht. d. deutschen Ges. z. Leipzig 1846, S. 1 fs.
	        
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