Nordischer Krieg. Augusts Entthronung. *-r
instrumente des Thrones verlustig, die sächsische Armee für
einen Feind der Republik, die Polen, die August treu blieben,
für Vaterlandsverräther erklärt und das Interregnum pro-
klamirt. Daß Augusts Reichsrath und die von ihm zu Stande
gebrachte Recoufsderation zu Sendomir diese Beschlüsse an-
nullirten, machte ebensowenig Eindruck wie ein Abmahnungs-
schreiben des Czaren ).
Karl und seine Partei richteten ihre Blicke auf den Prinzen
Jacob Sobieski, der mit seinen Brüdern in Schlesien lebte.
Diese Absicht zu vereiteln, beschränkte sich August nicht, seinen
Anhang fesier um sich zu sammeln, die sächsischen Truppen,
die, weil unbezahlt, im Plündern mit den Schweden wetteiferten,
zu verstärken und den dänischen Hof durch Flemming um Hilfe
zu bitten, sondern er ließ auf Patkuls Rath die Prinzen Jacob
und Constantin Sobieski 27. Februar 1704 zwischen Ohlau
und Breslau auffangen und auf die Pleißenburg bringen.
Das Märchen eines von ihnen beabsichtigten Anschlags auf
Augusts Leben sollte die Gewaltthat beschönigen, wegen der ihn
der Primas sogar beim Pabste verklagte. Wirklich schien einen
Augenblick seine Sache sich zu heben, nicht weil er in seiner
Bedrängniß den Reichstag zu Regensburg und das deutsche
Reich aurief, sondern weil die polnische Kronarmee, da er ihr
einen Theil des rückständigen Soldes zahlen konnte, mit Aus-
nahme Lubomirski's auf seine Seite trat. Da verjagte ihn aber
plätzlich nach kaum beendigtem Carneval ein Uberfall Reen-
skiolds, März 1704, aus Krakau; mit Mühe und von Wenigen
begleitet entkam er nach Sendomir, worauf der Primas, endlich
dem Andringen Karls Xll. nachgebend, am 2. Mai Augusts
Entthronung öffentlich bekaunt machte und am 12. Juli Sta-
nislaus Lescinski, Woiwode von Posen, durch die warschauer
Conföderirten in sehr unordentlicher Weise zum König gewählt
wurde. Es glückte jedoch August, während sein Gegner ihn
in Sendomir suchte, Lemberg und Zamosc einnahm, Warschau
zu überfallen und 1500 Schweden unter Horn daselbst gefangen
1) Nordberg I, 417.
1704