86 Kurfürst Friedrich August 1.
auf die Verletzung des kaiserlichen Gebietes Rücksicht zu nehmen,
das seinem Gegner so oft zur Passage gedient hatte, und brach
in die Lausitz ein. Sein Manifest von Krum-Olse)
(5. September) verkündigte seinen Entschluß seinem Gegner
durch Wegnahme seines Erblandes die Mittel zur Fortsetzung
des Kampfes zu entziehen und forderte die erschrockenen Ein-
wohner, denen die eigene Regierung aubefohlen hatte bei Au-
näherung des Feindes nach Böhmen, Schlesien oder in den
Spreewald zu flüchten, bei höchster Ungnade und schwerer
Ahndung auf zu bleiben, nichts fortzuschaffen, sondern sich seinem
Schutze anzuvertrauen. Am folgenden Tage schlug Oberst
Görtz bei Rothen Kretscham ein sächsisches Reitercorps unter
Generalmajor Jordan, welcher fiel; Sachsen lag unvwertheidigt
vor dem Feinde. Während die Kurfürstin nach Baireuth, der
Kurprinz nach Holstein floh, die Schätze auf dem Königstein
geborgen wurden, drang das Geheime Conseil selbst in Schulen-
burg das Land zu räumen, um es nicht zum Kriegsschauplatze
zu machen. Von den Schweden hart verfolgt, von allen Hilfs-
mitteln entblößt, ohne Verhaltungsbefehle von Seiten des
Königs zog er sich mit den Trümmern seines undisciplinirten
und unbesoldeten Heeres auf das rechte Elbufer, dann über
Leipzig binter die Saale und, nachdem erst bei Ilmenan die
Verfolgung aufgehört hatte, durch Thüringen nach Franken; er
wollte versuchen seine Leute bei den Reichstruppen oder in
Holland anzubringen, der Reichsfeldherr Prinz Lurdwig von
Baden schickte ihm aber die Ordre entgegen: daß die sächsischen
Truppen sich nicht unterstehen sollten, der Reichsarmee sich
weiter zu nähern. Drei Bataillone und die Russen wurden
schließlich in den Odenwald verlegt, 1500 Reiter kehrten nach
Thüringen zurück, der Rest verlief sich.
Karl XII. nahm seinen Weg bei Görlitz vorbei über
Bautzen, Meißen, Grimma und Taucha nach Leipzig und schlug
sein Lager bei Altranstädt nahe der durch Gustav Adolfs Blut
1) Nordberg II, 108. Specification der schwedischen Truppen
im Theutrum Europ. XVII, 130.