1707
340 Kurfürst Friedrich August I.
sowohl der polnischen Republik als auch seiner Ehre nachtheilig
sei, einzugehen; er protestire also hierwider vor dem Königreiche
Polen und der ganzen Welt, versichere dabei, daß er sich zu
der einmal angenommenen römisch-katholischen Religion bis
an sein Ende bekennen, auch alle Gesetze und Freiheiten des
Königreichs Polen jurta pacta conventa conserviren wolle,
und wie er rechtmäßig und einstimmig (1) erwählt und gekrönet
worden, also declarire er auch vor die polnische Republik sein
Leben und Blut aufzuopfern.“ 1) Die Veröffentlichung des
altranstädter Friedens, 26. November, nöthigte ihn erdlich
um seiner Sicherheit willen sich aus dem Bereiche des russischen
Armes zu entfernen. Nachdem er den Oberbefehl über seine
Truppen dem aus einer schottischen Familie stammenden Feld-
marschall Ogilvy übergeben hatte, um sie ihm nach Sachsen
nachzuführen, traf er am 15. December wieder in Dresden
ein. Die sendomirer Reconföderirten erkannten den Frieden
sowie Augusts Recht, ohne Einstimmung der Polen der Krone
zu entsagen, gar nicht an.
In des Grafen Piper Quartier zu Günthersdorf unweit
Altranstädt fand am 17. December das erste persönliche Zu-
sammentreffen zwischen den beiden Gegnern statt. August er-
schien mit gesuchter Eleganz, in dem thörichten Wahne, dadurch
dem Schwedenkönige zu imponiren und ihm bessere Bedingungen
abzugewinnen, dieser mit soldatischer Einfachheit. Aber Karl
wich bei dieser und den folgenden Zusammenkünften jeder po-
litischen Erörterung aus und hielt das Gespräch bei den gleich-
giltigsten Dingen, an eine Milderung der harten Bedingungen
war nicht zu denken, August mußte 19. Jamar 1707 den
Frieden eigenhändig unterzeichnen und alle nach Abschluß des-
selben in Polen erlassenen Verfügungen, welche Zweifel über
denselben erregen könnten, für null und nichtig erklären ?).
Auch die Demüthigung blieb ihm nicht erspart, Stanislaus
zu dessen Thronbesteigung gratuliren zu müssen, wobei er ihm
1) Dresdner Archiv.
2) Die erste Zusammenkunft weitläusig bei Nordberg II, 131 sad.