342 Kurfürst Friedrich Augußt I.
in welchem schon der Krieg an Menschen und Geld schrecklich
aufgeräumt hatte, so auszusaugen, daß August an eine Er-
neuerung des Kriegs gegen ihn nicht denken könnte, methodisch ins
Werk zu setzen anfing. Denn er wußte sehr wohl, wie wenig
dem Worte desselben zu trauen war. Nachdem er sich aus
dem eingeforderten Rentkammerreglement und Finanzetat sowie
durch Befragung der Kreisstände über das sächsische Abgaben-
system möglichst genau unterrichtet hatte, forderte er von dem
am 2. October zu Leipzig versammelten ständischen Ausschusse
von sämmtlichen kursächsischen Ländern einschließlich der Neben-
linien, der Stifter und der Grafschaft Schwarzburg monatlich
625000 Thaler oder nach Abzug der Fourage eine halbe
Million baar. Den Quartiergebern wurde die Wahl gelassen
zwischen Baarzahlung oder Naturalverpflegung der Soldaten
mit täglich 2 Pfund Fleisch, ½ Pfund Butter oder Speck und
Erbsen. Umsonst stellten die Stände des Landes Unvermögen
und Nothstand vor, da sie sich dadurch nicht abhalten ließen,
auf Grund alten Herkommens die Exemtion des Adels, der
außer den Ritterpferden nichts zu stellen verbunden sei, und
der anderen privilegirten Personen geltend zu machen. „Wo
sind eure Ritterpferde?"“ fertigte sie Karl barsch ab; „hätte die
Ritterschaft ihre Schuldigkeit gethau, so wäre ich nicht hier!
Wenn es bei Hofe zu schmansen gibt, da fehlt von den Nittern
keiner, wenn es aber fürs Vaterland gilt, bleiben sie alle fein
stll zu Hause. Von euch Herren von Adel allein fordere ich
die Contribution; könnt ihr sie aus der Luft nehmen, so bin
ich's zufrieden, daß jedermann befreit bleibt.“ Ein Gegenan-
erbieten von monatlichen 320000 Thalern und einer binnen
drei Monaten zu zahlenden Aversionalsumme von 400000
Thalern verwarf er, entließ den Ausschuß und erklärte, die
Repartition selbst vornehmen zu wollen, doch solle seine Armee
gleichmäßiger über das Land vertheilt werden. Nur blieben
aus jedem Kreise zwei Deputirte von Adel und einer von den
Städten zur Vertretung der allgemeinen Landesangelegenheiten
zurück, ohne freilich viel gehört zu werden. Vielmehr legte
nun der König nach eigenem Gutdünken und mit Verwerfung