Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Ernenerte Theilnahme am nordischen Kriege. 847 
für gebunden crachte, jedoch die schwedischen Besitzungen in 
Deutschland, auf deren Neutralität der Kaiser und die See- 
mächte bestanden, nicht beunruhigen werde. Den Wortbruch 
zu beschönigen wies es mit einem großen Aufwande von So- 
phismen theils auf die Verletzung des Friedens durch die 
Schweden, theils auf die innere Unmöglichkeit ihn zu halten hin 
und suchte die ganze Verantwortlichkeit für denselben auf das 
pflichtwidrige und übereilte Verfahren der beiden Unterhändler 
zu wälzen 1). Es muß dahin gestellt bleiben, inwieweit diese 
Anklage begründet war, in keinem Falle jedoch hätte es in ihrer 
Macht gestanden, zu Altranstädt mildere Bedingungen zu er- 
reichen. Beide waren auch nach dem Friedensschlusse in unge- 
störter Amtsthätigkeit verblieben; erst im Mai 1707 wurde 
der Kammerpräsident v. Imhoff, wie gegen Karl XII. vorge- 
geben wurde, wegen Unterschleifs verhaftet, und erst das Manifest 
erhob gegen sie die Beschuldigung, ihre Vollmachten überschritten 
zu haben, gegen Pfingsten speciell die des Mißbrauchs der 
Blankets ). Der Gegenpartei in Polen wurden drei Monate 
Frist gegeben, um sich ihrem rechtmäßigen Könige wieder zu 
unterwerfen. Der Pabst sprach August von seinem Eide los und 
entband auch die Polen der Stanislaus geschworenen Treue. 
Fürst Egon von Fürstenberg wurde abermals zum Statt- 
halter der Erblande ernannt. Von Guben aus trat August 
an der Spitze seines Heeres mit Vermeidung des österreichischen 
Gebiets seinen Zug durch das Bramdenburgische an, um zum 
zweitenmale Mark und Herzblut seines Landes im Kampfe 
1) Deultsch bei Glasey, S. 1105—I214, französisch bei Lam- 
berty, Mémoires etc. V, 414- 427. Schulenburg I. 288 ff. 
2) Das von einer Commission, bestchend aus Juristen der leipziger 
und der wittenberger Facultälen und dem leipziger Schöppenstuhle 1710 
Kesprochene Urtheil lantete gegen Imhoff auf ewiges Gesängniß und Ein- 
ziehung seiner Lehnsgier, gegen Psingsien erst auf Tod; ein zweitcs von 
1713 gegen Imhoff auf zehnjähriges Gefängniß, gegen Pfingsten auf 
„andere nachdrückliche Strafc“. Imhoss wurde jedoch gegen eine Busze 
von 40000 Thaler in Freiheit gesetzt und ging nach Wolfenbüttel; 
Pfingsten, bei dem sich kein Geld erpressen ließ, starb 1735 als Gesangener 
auf dem Königstein.
	        
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