Thorner Blutbad. 357
daß bei einer katholischen Procession am 16. Juli 1724 einige
Jesuitenzsglinge die umstehenden Lutheraner zum Niederknieen
zwingen wollten, das Colleginm der Jesuiten gestürmt und
verwüstet. Sofort erhoben die Jesuiten gegen den Magistrat
der Stadt, weil er angeblich aus Haß gegen die katholische
Religion den Unfug zugelassen habe, Anklage bei dem Reichs-
tage zu Warschau und dieser drang in seinem fanatischen Haß
gegen die Dissidenten auf die härteste Bestrafung. Eine aus
lauter Katholiken bestehende Kommission behandelte die Sache
als Verbrechen beleidigter Majestät, kerkerte in der mit Truppen
umzingelten Stadt über sechszig Personen ein und, ohne daß
den Angeschuldigten rechtliches Gehör vergönnt worden wäre,
erging über die Häupter des Magistrats das Todesurtheil;
Nath und Besatzung sollten künftig zur Hälfte katholisch sein,
die Marienkirche und das Gymnasium wurden den Protestanten
genommen. Eigenhändig unterschrieb August das Bluturtheil
und trotz der Fürbitten der Höfe von Berlin, Wien und
Petersburg wurde dasselbe an neun Personen vollstreckt. Nur
der Vicepräsident der Stadt, Zernecke 1), der sich durch die
Flucht gerettet hatte, wurde gegen Erlegung von 60000 Fl.
begnadigt. Ein Schrei des Entsetzens giug durch alle prote-
stantischen Linder; August aber, der sich mit der allerdings
eiteln Erwartung geschmeichelt hatte, bei dieser Gelegenheit
seine sächsischen Truppen wieder nach Polen zurückführen zu
dürfen 2), entschuldigte sich in Regensburg gegen die prote-
stantischen Stände, er habe gehofft, das Urtheil werde nicht
buchstäblich vollzogen werden!
Wie oft auch August seinen sächsischen Unterthanen die
Versicherung wiederholt hatte, daß sein Übertritt nur ein per-
sönliches Werk sei, so war dies doch weder seine eigene, noch
auch des Pabstes wirkliche Meinung. Die Kurie sah darin
1) Versasser der Darslellung dieser Vorgänge: Das betrübte Thorn
oder die Geschichte so sich zu Thorn von dem 2. Juli 1724 bis auf
gegenwärtige Zeit zugetragen. Berlin 1725.
2) Rulhièrtc, Histoire de I’anarchie de Pologne (1807) I, 142.