Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Uebertritt des Kurpriuzen. 361 
November 1712 legte der Kurprinz zu Bologna in die Hände 
des Pater Salerno insgeheim das Glanbensbekenntniß der ka- 
tholischen Kirche ab. Der üble Eindruck, den das nach Deutsch- 
land gedrungene Gerücht dieses Vorganges hervorbrachte, 
bestimmte den Käönig, seinen Sohn statt nach Rom über Köln 
und Düsseldorf nach Paris reisen zu lassen, von wo nun 
Ludwig XIV., nachdem er in das Geheimniß eingeweiht worden, 
seine Vorstellungen mit denen des Pabstes vereinigte, damit 
der König den geschehenen libertritt seines Sohnes veröffent- 
liche 1). Um die diesem Schritt entgegenstehenden politischen 
Bedenken zu beseitigen, erwirkte der Pabst die Einwilligung des 
Kaisers zu einer Vermählung des Prinzen, der unterdeß nach 
Venedig gereist war, mit einer österreichischen Erzherzogin unter 
der Bedingung, daß sich derselbe öffentlich zur katholischen 
Religion bekenne und die Kinder dieser Ehe katholisch erzogen 
würden, und da jetzt mit dem Tode der Kurfürstinmutter, den 
1. Juli 1717, ein Hauptgrund der bisherigen Verheimlichung 
wegfiel, so befahl der König seinem Sohne sich nach Wien zu 
begeben, und hier machte derselbe, „da es sich für ihn als einen 
königlichen Prinzen nicht schicken würde, die von ihm allbereits 
vor fünf Jahren angenommene Religion länger zu verbergen“, 
am 11. October seinem Gefolge seinen übertritt bekannt ). 
Am 26. Februar 1718 erfolgte seine Verlobung mit Kaiser 
Josephs I. älterer Tochter, der Erzherzogin Maria Josepha, 
1) Was Theiner, S. 184 ff. von einer Verschwörung berichtet, an 
der die beiden Kurfürstinnen und Miltitz betheiligt gewesen seien und die 
den Zweck gehabt habe, den König seiner Erbstaaten für verlustig zu er- 
klären und die Regierung dem Kurprinzen zu Übergeben, falls er zur 
lutherischen Kirche zurückkehre, ist, solange nicht urkundliche Belege beige- 
bracht sind, ins Bercich der Fabel zu verweisen. 
2) Soldau a. a. O., S. 144. Der Prinz, der eben sagte, was 
man ihn sagen ließ, schrieb von Linz aus an den Pabst: „Le Roi mon 
hôre et scignenr m’'aynnt toujours laiss unc entidre liberte en tout 
ce qui regurde la conscience ajoute aujourd'hui un autre bien, qui 
P’ent guere moinn Iécienz ct qui cnt dc m'nccorder la permismion de 
hublier les sentiments quuc Dieu m’'nvoit inspirés sur cc point.“ — 
Üüber die Unächtheit des von dem übergetretenen katholischen Priesler
	        
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