Uebertritt des Kurprinzen. 363
Schrift „wegen unveränderter Festhaltung und Beibehaltung
des status ecclesiastici mit allen annexis in den kursächsischen
Landen“ beim König ein, für welche Flemming nur mit großer
Anstrengung eine etwas gemilderte Fassung von ihnen erreicht
hatte. Doch gab der König die ihm abverlangte neue Re-
ligionsversicherung (C. Mai), der Zahl nach die sechste, erst
nach mehrmaligem Erinnern und als die Ritterschaft ihre Be-
willigung davon abhängig machte. Zugleich aber verpflichteten
sich Nitterschaft und Städte durch Unterzcichnung eines Religions-
reverses vom 28. Mai, für sich und ihre Nachkommen bei der
augsburger Confession unveränderlich zu bleiben, Lehen-, Nitter-
und andere Güter nur an Lutherauer zu veräußern und nur
diese auf Ausschuß= und Landtagen, sowie in den Raths-
collegien zuzulassen 1). Dieses eruste Auftreten der Stände
blieb nicht ohne Eindruck; der König hielt sich streng an die
ertheilten Religionsversicherungen und suchte den Beschwerden
der lutherischen Behörden und Geistlichen abzuhelfen. Nur den
zum Hofstaat gehörenden katholischen Geistlichen wurde unter
gewissen Einschränkungen die Vornahme kirchlicher Acte gestattet,
dem geheimen Conseil mußte alljährlich ein Verzeichniß der
Katholiken eingereicht werden. Der durch die Keckheit der ka-
tholischen Propaganda in Sachsen aus seinem Schlafe ausge-
rüttelte lutherische Glaubenseifer wies daher auch die Versuche,
welche 1721 von Preußen und Schweden aus zur Union beider
evangelischen Confessionen eingeleitet wurden, von sich 2), er
trieb aber auch in der Stiftung der Herruhutergemeinde (1722)
damals eine seiner schönsten Blüthen und kam selbst noch den
1732 durch den Fanatismus des Erzbischofs v. Firmian aus
Salzburg vertriebenen Protestanten zu gute, die bei ihrem
Durchzuge nach Preußen überall die herzlichste Aufnahme fanden.
Die Ermordung des Archidiakon an der dreodner Kreuzkirche
1) Gretschel II, 589 ff. nach den Landtagsacten. Die Rcligions=
versicherungen im Coll. Aug. 1, 351.
2) Mohnike, Kirchen= und literarhistorische Mittheilungen (1824),
S. 112—178. Über die Herruhnter s. unten.