Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Uebertritt des Kurprinzen. 363 
Schrift „wegen unveränderter Festhaltung und Beibehaltung 
des status ecclesiastici mit allen annexis in den kursächsischen 
Landen“ beim König ein, für welche Flemming nur mit großer 
Anstrengung eine etwas gemilderte Fassung von ihnen erreicht 
hatte. Doch gab der König die ihm abverlangte neue Re- 
ligionsversicherung (C. Mai), der Zahl nach die sechste, erst 
nach mehrmaligem Erinnern und als die Ritterschaft ihre Be- 
willigung davon abhängig machte. Zugleich aber verpflichteten 
sich Nitterschaft und Städte durch Unterzcichnung eines Religions- 
reverses vom 28. Mai, für sich und ihre Nachkommen bei der 
augsburger Confession unveränderlich zu bleiben, Lehen-, Nitter- 
und andere Güter nur an Lutherauer zu veräußern und nur 
diese auf Ausschuß= und Landtagen, sowie in den Raths- 
collegien zuzulassen 1). Dieses eruste Auftreten der Stände 
blieb nicht ohne Eindruck; der König hielt sich streng an die 
ertheilten Religionsversicherungen und suchte den Beschwerden 
der lutherischen Behörden und Geistlichen abzuhelfen. Nur den 
zum Hofstaat gehörenden katholischen Geistlichen wurde unter 
gewissen Einschränkungen die Vornahme kirchlicher Acte gestattet, 
dem geheimen Conseil mußte alljährlich ein Verzeichniß der 
Katholiken eingereicht werden. Der durch die Keckheit der ka- 
tholischen Propaganda in Sachsen aus seinem Schlafe ausge- 
rüttelte lutherische Glaubenseifer wies daher auch die Versuche, 
welche 1721 von Preußen und Schweden aus zur Union beider 
evangelischen Confessionen eingeleitet wurden, von sich 2), er 
trieb aber auch in der Stiftung der Herruhutergemeinde (1722) 
damals eine seiner schönsten Blüthen und kam selbst noch den 
1732 durch den Fanatismus des Erzbischofs v. Firmian aus 
Salzburg vertriebenen Protestanten zu gute, die bei ihrem 
Durchzuge nach Preußen überall die herzlichste Aufnahme fanden. 
Die Ermordung des Archidiakon an der dreodner Kreuzkirche 
1) Gretschel II, 589 ff. nach den Landtagsacten. Die Rcligions= 
versicherungen im Coll. Aug. 1, 351. 
2) Mohnike, Kirchen= und literarhistorische Mittheilungen (1824), 
S. 112—178. Über die Herruhnter s. unten.
	        
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