364 Kurfürst Friedrich August 1.
M. Hahn, durch den von ihm convertirten, später aber wieder
zur römischen Kirche zurückgetretenen Schloßtrabanten Laubler
am 21. Mai 1726, eine That religissen Irrsinns, rief in
Dresden einen gewaltigen Pöbeltumult hervor, der kaum durch
vier herbeigezogene Regimenter unterdrückt werden konnte. Die
allgemeine Mißstimmung äußerte sich so laut, daß ein kurfürst-
licher Erlaß alle Veröffentlichung mißliebiger Urtheile über die
öffentlichen Zustände bei Gefängniß, Verweisung oder Festungsbau
untersagte.
Die katholische Propaganda in Kursachsen konnte sich vor-
läufig mit dem bisher Erreichten begnügen; daß sie nachher keine
weiteren Fortschritte machte, war die Folge des großen Um-
schwunges, der durch Friedrich II. von Preußen in die deut-
schen Angelegenheiten kam. Unterdessen war es dem unermüd-
lichen Bekehrungseifer des Cardinals von Sachsen gelungen,
auch seinen Bruder, den regierenden Herzog Moritz Wilhelm
von Sachsen-Weißenfels und seinen Nessen Moriz Adolf für
die katholische Kirche zu gewinnen, der letztere trat sogar 1718
in den geistlichen Stand, wurde 1730 Erzbischof von Farsala
in partibus, 1731 Bischof von Königgrätz, 1732 von Leitmeritz
und kurz darauf Administrator des Erzstifts Trier. Moritz
Wilhelm, ein gelehrter, besonders in den damaligen Hofwissen-
schaften, Genealogie und Heraldik, bewanderter Herr, früh auf
Reisen gebildet, der sich auch viel mit theologischen Unter-
suchungen und mit irenischen oder Ausgleichungsversuchen aller
Confessionen, wie sie sich damals der Jesuitismus trefflich zu
nutze zu machen verstand, beschäftigt hatte, vollzog im Decem-
ber 1715 im Kloster Doxan bei Prag unter Assistenz seines
Bruders seinen Uebertritt zur römischen Kirche, hielt aber den-
selben aus Besorgniß wegen des Stiftes Naumburg geheim,
bis er von seinen Bekehrern, dem Geheimenrath Röder und dem
als Legationssecretär auftretenden Jesuiten Schmelzer gedrängt
am 18. April 1717 in der katholischem Kapelle zu Leipzig
das Abendmahl öffentlich nach römischem Ritus nahm. Sofort
erklärte das naumburger Kapitel eine Sedisvacanz, rief den
oberherrlichen Schutz des Kurfürsten an und bat um Erwählung