1702
874 Inneres 1697—1733.
Sachsen-Gotha leisten mußten, das Amt Gräfenhaynichen, das
1702 auf zwölf Jahre für 35000 Thaler an die Fürstin
Henriette von Anhalt-Dessau, der sächsische Antheil an der
Grafschaft Mansfeld, welcher mit aller Landeshoheit, Steuern
und Abgaben auf acht Jahr für 600000 Thaler an Haunover,
endlich das Amt Pforta, das 17. October 1712 nach Wieder-
kaufsrecht für 100000 Gulden auf zehn Jahre an Sachsen-
Weimar kam, wurden ebenso wie das schon 1663 an den Herzog
von Holstein verkaufte Amt Wiesenburg später nicht ohne große
Opfer von Seiten des Landes wiedereingelöst ½.
Die hierdurch gewonnenen Summen schützten jedoch das
Land keineswegs gegen eine ganze Menge weiterer Finanzma-
noeuver, die mit erfinderischer Manichfaltigkeit alle den gleichen
Zweck verfolgten, den Schweiß der Unterthanen in das Da-
naidenfaß der öffentlichen Miswirthschaft zu leiten. Im Jahre
1698 wurde in Leipzig ein Banco di depositi errichtet 7), wel-
cher Darlehen zu sechs Procent aufnahm, die erst nach gewissen
Fristen gekündigt werden konnten. Der König überwies dem-
selben vom Geleite, Accise, Hütten= und Farbenwerken und
anderen Nutzungen 120000 Thaler oder in Kapitalwerth
2 Millionen Thaler. Allein die Stände, welche ungoeachtet
aller angebotenen Vortheile und der Versicherung, daß die
Bank nur zum Nutzen des Handels errichtet werden und keine
Eingriffe von Seiten des Staats erleiden sollte, gerechte Zweifel
hegen mochten, ob sie nicht willkürlich und gewaltsam gemiß-
braucht werden könne, ließen sich im Landtagsabschiede vom
17. März 1700 das Versprechen geben, daß keine gerichtlichen
Depositen, Lehenstämme, Gelder von Unmündigen, Wittwen, Kir-
chen und frommen Stiftungen hineingezogen werden sollten,
worüber die Sache nicht zur pölligen Ausführung kam. Auf
eine ähn iche Speculation zielte ein den Ständen 1713 ge-
machter Vorschlag zu einer Landeslotterie, nachdem schon in
Leipzig und in andern Städten Lotterien zum Besten der
1) Weiße VI, 21—24.
2) Cod. Aung. II, 2019.