378 Inneres 1697—1733.
reichende Brod erst von den Kindern erbettelt werden. Aber
trotz dieser erdrückenden Lasten, welche der Bedarf des Heeres
dem Lande auferlegte, entsprach dasselbe doch keineswegs seinem
Zwecke. Zwar wurde 1697 ein Generalstab, 1712 ein In-
genieurcorps errichtet und 1729 die Ritterakademie in Ver-
bindung mit dem Cadettencorps zu einem öffentlichen Institute
erweitert, in wirklich kriegstüchtigen Zustand ist aber das säch-
sische Heer eigentlich nie gekommen. Nur zu oft wurden die
ihm bestimmten Gelder für andere Zwecke verwendet, während
es am nöthigsten Kriegomaterial gebrach und die Truppen
keinen Sold erhielten, wodurch Zuchtlosigkeit einriß; die Offiziere
behielten die Werbegelder für sich, hatten ihre Regimenter nie
vollzählig und waren jahrelang von denselben abwesend; außer
Schulenburg, einem der tichtigsten aus der Reihe jener zahl-
reichen Condottieri des r Jahrhundexts, besaß das Heer
nicht einen hervorragenden Heerführer; „die militärischen Ange-
legeuheiten leitete das Geheimerathscollegium ohne Zuziehung
von Generalen, und was den König betrifft, so widmete er
selbst diesem wichtigen Werkzeuge zur Durchführung seiner Pläne
im wesentlichen nur insoweit seine Aufmerksamkeit, als Ent-
faltung militärischen Pompes zur Schaustellung königlicher
Macht gehört. Unter solchen Verhältnissen können die häufigen
Mißerfolge der sächsischen Waffen nicht überraschen. Der
nordische Krieg erheischte Vermehrung des stehenden Heeres,
das im Jahre 1703 schon 8 Garde-, 8 Kürassier= und 8 Dra-
gonerregimenter zu 4 Schwadronen, 12 Fußregimenter zu 2
Bataillonen und ein Artilleriecorps zählte. Das unbrauchbare
Defensionswesen wurde endlich 1708 gänzlich aufgehoben, nur
die Ritterpferde behielt man noch immer bei, da die Ritter-
schaft auf eine Abkaufung derselben gegen Erlaß des Dona-
tivs mit 1000 Fl. binnen fünf Jahren für jedes nicht einging.
Als aber 1709 Crassau's Einfall in Sachsen drohte, verfügte
der König einseitig die Errichtung einer Landmiliz aus der
sämtlichen waffenfähigen Mannschaft von 20—30 Jahren,
aus welcher 8 Kreisregimenter gebildet werden sollten; sie
wurde in zwei Aufgebote getheilt, von denen das erste aus