Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Heerwesen. 379 
dem sechsten, das zweite aus dem fünften Manne bestehen 
sollte, und obgleich die Gefahr, die sie ins Leben gerufen hatte, 
schnell vorüberging, dennoch und trotz der Beschwerden der 
Landschaft und namentlich der Ritterschaft, welche darin eine 
Beeinträchtigung der Privilegien ihrer Güter sah, beibehalten, 
und erst nach der Beendigung des Kriegs 1718 wieder auf- 
gelsst. Im Jahre 1711 belief sich das stehende Herr auf 
über 30000 Mann. Einen Vorschlag, statt der kostspieligen 
und unsichern Anwerbung von Ausländern die dienstpflichtigen 
Unterthanen in drei Altersklassen einzutheilen, aus denen jeder 
drei Jahre im stehenden Heere dienen sollte, lehnten die Stände 
ab und bewilligten nur zur Verstärkung der geworbenen Miliz 
1500 Mann, welche bloß zwei Jahre dienen, nur zur Ver- 
theidigung des Landes und ausnahmsweise in den Niederlanden 
gebraucht werden sollten. Nach dem Frieden wurde die Armee 
auf 11360 Mann, ungerechnet die beiden Garderegimenter, zu- 
rückgebracht. Leider aber stieg diese Zahl gegen das Jahr 1726, 
als sich August in die Pläne wegen Erblichmachung des pol- 
nischen Thrones verwickelte, wieder auf mehr als 7000 zu Pferd 
und fast 20000 zu Fuß, deren Unterhaltung fast 2 Millionen 
Thaler erforderte und welche von 1 Feldmarschall, 6 Gene- 
ralen, 16 Generallentnants, 19 Generalmajors und 51 Obersten 
commandirt waren. Da die Werbungen nicht ausreichten, wurde 
die junge Mannschaft durch Auslosung, nicht ohne schwere Klage 
des Volkes und der Stände, aufgebracht 1). 
So kam es, daß auch das Ende des Krieges den sich un- 
ablässig wiederholenden Forderungen für das Heer kein Ziel 
setzte. Die zur Tilgung der Kammerschulden verwilligten Gel- 
der wurden ebenfalls gewöhnlich ihrer eigentlichen Bestimmung 
entfremdet und daueben wurde der Anfang zu jener Steuer- 
schuld gemacht, die um die Mitte des Jahrhunderts eine so un- 
geheure Höhe erreichte. Dabei waren die Schwerfälligkeit, Un- 
redlichkeit und Willkür der Finanzverwaltung der Art, daß 
sich dadurch der Druck auf das Volk vermehrte, der Gewinn 
1) Weiße VI, 27f f. Förster, Friedrich August, S. 265.
	        
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