Heerwesen. 379
dem sechsten, das zweite aus dem fünften Manne bestehen
sollte, und obgleich die Gefahr, die sie ins Leben gerufen hatte,
schnell vorüberging, dennoch und trotz der Beschwerden der
Landschaft und namentlich der Ritterschaft, welche darin eine
Beeinträchtigung der Privilegien ihrer Güter sah, beibehalten,
und erst nach der Beendigung des Kriegs 1718 wieder auf-
gelsst. Im Jahre 1711 belief sich das stehende Herr auf
über 30000 Mann. Einen Vorschlag, statt der kostspieligen
und unsichern Anwerbung von Ausländern die dienstpflichtigen
Unterthanen in drei Altersklassen einzutheilen, aus denen jeder
drei Jahre im stehenden Heere dienen sollte, lehnten die Stände
ab und bewilligten nur zur Verstärkung der geworbenen Miliz
1500 Mann, welche bloß zwei Jahre dienen, nur zur Ver-
theidigung des Landes und ausnahmsweise in den Niederlanden
gebraucht werden sollten. Nach dem Frieden wurde die Armee
auf 11360 Mann, ungerechnet die beiden Garderegimenter, zu-
rückgebracht. Leider aber stieg diese Zahl gegen das Jahr 1726,
als sich August in die Pläne wegen Erblichmachung des pol-
nischen Thrones verwickelte, wieder auf mehr als 7000 zu Pferd
und fast 20000 zu Fuß, deren Unterhaltung fast 2 Millionen
Thaler erforderte und welche von 1 Feldmarschall, 6 Gene-
ralen, 16 Generallentnants, 19 Generalmajors und 51 Obersten
commandirt waren. Da die Werbungen nicht ausreichten, wurde
die junge Mannschaft durch Auslosung, nicht ohne schwere Klage
des Volkes und der Stände, aufgebracht 1).
So kam es, daß auch das Ende des Krieges den sich un-
ablässig wiederholenden Forderungen für das Heer kein Ziel
setzte. Die zur Tilgung der Kammerschulden verwilligten Gel-
der wurden ebenfalls gewöhnlich ihrer eigentlichen Bestimmung
entfremdet und daueben wurde der Anfang zu jener Steuer-
schuld gemacht, die um die Mitte des Jahrhunderts eine so un-
geheure Höhe erreichte. Dabei waren die Schwerfälligkeit, Un-
redlichkeit und Willkür der Finanzverwaltung der Art, daß
sich dadurch der Druck auf das Volk vermehrte, der Gewinn
1) Weiße VI, 27f f. Förster, Friedrich August, S. 265.