Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Finanz= und Kameralwesen. 981 
wenigsteus einzelne Zweige desselben einige Fortschritte, insbe- 
sondere erfreute sich das Bergwesen wieder größerer Sorgfalt 
als unter den letztvorhergehenden Regierungen. Als oberste 
Behörde für dasselbe wurde nach Aufhebung des 1661 errich- 
teten Bergrathscollegiums das Berggemach eingesetzt, verschiedenec 
allgemeine Berggesetze wurden erlassen und durch Errichtung 
der Generalschmelzadministration zu Freiberg 1710 nicht nur 
der bisberige Jahresdurchschnitt der Ausbeute von 17202 
Mark auf 27953 Mark gehoben, sondern auch eine bedeutende 
Ersparung an Holz erzielt, für dessen Kultur man durch 
Nachpflanzung und Beschränkungen der Hutgerechtigkeit sorgte. 
Um das sächsische Salinenwesen machte sich G. Borlach aus 
Galizien höchst verdient. Die Ubelstände des Münzwesens 
hatten die Stände bereits 1694 in ihrer Präliminarschrift der 
Aufmerksamkeit des neuen Kurfürsten empfohlen und das Ver- 
sprechen der Aufrechthaltung des leipziger Fußes erhalten, und 
wenn auch der Kipper= und Wipperunfug durch geschärfte Man- 
date, z. B. durch das von 1701, welches die Wucherer mit 
zehnfachem Ersatz und persönlichem Arrest bedrohte, nicht voll- 
ständig beseitigt wurde, so erhielt doch die bessere grobe Münze 
den Credit des sächsischen Handels aufrecht. Nur einmal wurde 
eine Münzverschlechterung vorgenommen, indem Graf Beich- 
lingen, um der landesherrlichen Kasse dadurch aufzuhelfen, von 
1701—1702 für 560000 Thaler zweilöthige Sechser, die so- 
genannten leipziger Seufzer, die Mark zu 32 Thaler, prägen 
ließ, welche sofort auf 2 Pfennige sanken und schon im folgen- 
den Jahre auf 3 und, da das Publikum sich daran nicht kehrte, 
auf 2 Pfennige herabgesetzt wurden 1). Das Postwesen wurde 
dem Oberpostmeister Joh. Jac. Kees, der bis dahin 13000 
Thaler jährlichen Pacht dafür bezahlt hatte, auf zwölf Jahre 
wiederkaufsweise für 200000 Thaler überlassen, von seinem 
gleichnamigen Sohne aber in Folge eines fiscalischen Processes 
für 150000 Thaler an die Kammer zurückgegeben, die auch 
nach der Postorduung vom 27. Juli 1713 die Oberbehörde 
1) Klotsch, Münzgeschichte, S. 731 ff. 
1710
	        
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