Finanz= und Kameralwesen. 981
wenigsteus einzelne Zweige desselben einige Fortschritte, insbe-
sondere erfreute sich das Bergwesen wieder größerer Sorgfalt
als unter den letztvorhergehenden Regierungen. Als oberste
Behörde für dasselbe wurde nach Aufhebung des 1661 errich-
teten Bergrathscollegiums das Berggemach eingesetzt, verschiedenec
allgemeine Berggesetze wurden erlassen und durch Errichtung
der Generalschmelzadministration zu Freiberg 1710 nicht nur
der bisberige Jahresdurchschnitt der Ausbeute von 17202
Mark auf 27953 Mark gehoben, sondern auch eine bedeutende
Ersparung an Holz erzielt, für dessen Kultur man durch
Nachpflanzung und Beschränkungen der Hutgerechtigkeit sorgte.
Um das sächsische Salinenwesen machte sich G. Borlach aus
Galizien höchst verdient. Die Ubelstände des Münzwesens
hatten die Stände bereits 1694 in ihrer Präliminarschrift der
Aufmerksamkeit des neuen Kurfürsten empfohlen und das Ver-
sprechen der Aufrechthaltung des leipziger Fußes erhalten, und
wenn auch der Kipper= und Wipperunfug durch geschärfte Man-
date, z. B. durch das von 1701, welches die Wucherer mit
zehnfachem Ersatz und persönlichem Arrest bedrohte, nicht voll-
ständig beseitigt wurde, so erhielt doch die bessere grobe Münze
den Credit des sächsischen Handels aufrecht. Nur einmal wurde
eine Münzverschlechterung vorgenommen, indem Graf Beich-
lingen, um der landesherrlichen Kasse dadurch aufzuhelfen, von
1701—1702 für 560000 Thaler zweilöthige Sechser, die so-
genannten leipziger Seufzer, die Mark zu 32 Thaler, prägen
ließ, welche sofort auf 2 Pfennige sanken und schon im folgen-
den Jahre auf 3 und, da das Publikum sich daran nicht kehrte,
auf 2 Pfennige herabgesetzt wurden 1). Das Postwesen wurde
dem Oberpostmeister Joh. Jac. Kees, der bis dahin 13000
Thaler jährlichen Pacht dafür bezahlt hatte, auf zwölf Jahre
wiederkaufsweise für 200000 Thaler überlassen, von seinem
gleichnamigen Sohne aber in Folge eines fiscalischen Processes
für 150000 Thaler an die Kammer zurückgegeben, die auch
nach der Postorduung vom 27. Juli 1713 die Oberbehörde
1) Klotsch, Münzgeschichte, S. 731 ff.
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