Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1671 
28 Weidaischer Abschied. 
Notte hergeben solle, richteten das Mindeste aus. August, der 
gegen den Herzog so aufgebracht war, daß er ihm durch Craco 
vermelden ließ, „wer ihm nachsage, er sei von der augsbur- 
gischen Confession abgefallen, der sei, wäre er nun Herr oder 
Knecht, ein verzweifelter Chrendieb, Schelm und Bösewicht“, 
sah nun wohl, daß er wirksamere Mittel ergreifen müsse; er 
drohte mit Besitznahme der assecurirten Ämter, wenn die 
gothaischen Executionsgelder nicht vollends gezahlt würden, 
deren bisher noch ungedeckter Rest auf dem Reichstage zu 
Speier zu 286316 Fl. ermittelt wurde. Da aber auch der 
Werth dieser Amter die Forderung erst auf 104520 Fl. ver- 
minderte, so traf man durch den weidaischen Abschich am 
19. März 1571 die Auskunft, daß die Verzinsung der noch 
rückständigen Summe aus der dem Herzog auf 14 Jahre aus 
denselben verwilligten Tranksteuer, die Rückzahlung der Haupt- 
summe aber alsdann von Johann Friedrichs Söhnen geschehen 
solle 1). Denn auf demselben Reichstage zu Speier hatte nun 
endlich auch Elisabeth von Gotha durch einen Fußfall vor dem 
Kaiser, der Protestation Johann Wilhelms zum Trotz, die 
Wiedereinsetzung ihrer Söhne in das Land ihres gefangenen 
Vaters erreicht, und derselbe August, den nichts in die Frei- 
lassung ihres Vaters zu willigen vermocht hatte, ließ sich jetzt, 
da er ihrer zu seinen Zwecken bedurfte, zu ihrem Vormund 
bestellen und suchte sogar seinen Mündeln die Restitution in 
die ihnen durch die Achtsexecution verloren gegangenen An- 
wartschaften wieder zu verschaffen. 
Letztere betraf hauptsächlich die Grafschaft Henneberg. Mit 
besserem Erfolge nämlich als früher Kurfürst Moritz hatten 
die Ernestiner unter Zustimmung sowohl des Kaisers als auch 
des Kurfürsten August durch einen Vertrag zu Kahla 1. September 
1) Da die Auslösung der Amter unterblieb, wurden sie im Jahre 
1660 zu Kursachsen geschlagen und bildeten mit Ausnahme des zum 
thüringischen Kreise gezogenen Sachsenburg den nenstädter Kreis. Vgl. 
Struve, Nachr. v. d. vier assecurirten Kmtern in dessen histor.= poli". 
Archiv III (1719), S. 201—245. Die Verträge in v. Hellfeld, Beiträge 
z. Staatsrecht u. Gesch. v. Sachsen III (1798), S. 160—185.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.