1671
28 Weidaischer Abschied.
Notte hergeben solle, richteten das Mindeste aus. August, der
gegen den Herzog so aufgebracht war, daß er ihm durch Craco
vermelden ließ, „wer ihm nachsage, er sei von der augsbur-
gischen Confession abgefallen, der sei, wäre er nun Herr oder
Knecht, ein verzweifelter Chrendieb, Schelm und Bösewicht“,
sah nun wohl, daß er wirksamere Mittel ergreifen müsse; er
drohte mit Besitznahme der assecurirten Ämter, wenn die
gothaischen Executionsgelder nicht vollends gezahlt würden,
deren bisher noch ungedeckter Rest auf dem Reichstage zu
Speier zu 286316 Fl. ermittelt wurde. Da aber auch der
Werth dieser Amter die Forderung erst auf 104520 Fl. ver-
minderte, so traf man durch den weidaischen Abschich am
19. März 1571 die Auskunft, daß die Verzinsung der noch
rückständigen Summe aus der dem Herzog auf 14 Jahre aus
denselben verwilligten Tranksteuer, die Rückzahlung der Haupt-
summe aber alsdann von Johann Friedrichs Söhnen geschehen
solle 1). Denn auf demselben Reichstage zu Speier hatte nun
endlich auch Elisabeth von Gotha durch einen Fußfall vor dem
Kaiser, der Protestation Johann Wilhelms zum Trotz, die
Wiedereinsetzung ihrer Söhne in das Land ihres gefangenen
Vaters erreicht, und derselbe August, den nichts in die Frei-
lassung ihres Vaters zu willigen vermocht hatte, ließ sich jetzt,
da er ihrer zu seinen Zwecken bedurfte, zu ihrem Vormund
bestellen und suchte sogar seinen Mündeln die Restitution in
die ihnen durch die Achtsexecution verloren gegangenen An-
wartschaften wieder zu verschaffen.
Letztere betraf hauptsächlich die Grafschaft Henneberg. Mit
besserem Erfolge nämlich als früher Kurfürst Moritz hatten
die Ernestiner unter Zustimmung sowohl des Kaisers als auch
des Kurfürsten August durch einen Vertrag zu Kahla 1. September
1) Da die Auslösung der Amter unterblieb, wurden sie im Jahre
1660 zu Kursachsen geschlagen und bildeten mit Ausnahme des zum
thüringischen Kreise gezogenen Sachsenburg den nenstädter Kreis. Vgl.
Struve, Nachr. v. d. vier assecurirten Kmtern in dessen histor.= poli".
Archiv III (1719), S. 201—245. Die Verträge in v. Hellfeld, Beiträge
z. Staatsrecht u. Gesch. v. Sachsen III (1798), S. 160—185.