Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Lossagung von der pragmatischen Sanction. 49 
das Fürstenthum Crossen, Abtretung eines eine halbe Meile 
breiten Landstrichs zur Verbindung der Lausitz mit Polen, Ge- 
währleistung aller gegenwärtig im Besitz des Kurhauses befind- 
lichen Länder, endlich die Zusage, daß Maria Theresia's Gemahl 
als Kaiser die Erhebung Kursachsens zur Königswürde bewirken 
wolle. Allein selbst unter dem Eindrucke der Niederlage ihres 
Heeres bei Mollwitz war Maria Theresia nicht dahin zu bringen 
so weit gehenden Zugeständnissen ihre Genehmigung zu ertheilen. 
Da nun Englands zweidentige und schwankende Haltung auch 
auf den dresdner Hof mit ansteckender Kraft wirkte, die Aus- 
sicht auf Rußlands Beistand gegen Preußen durch den Aus- 
bruch des schwedischen Krieges verschwand und endlich Maria 
Theresias wachsende Bedrängniß die Besorgniß hervorrief, daß 
Sachsen bei einer etwaigen Theilung der österreichischen Länder 
leer ausgehen mächte, so fielen die verlockenden Anträge des 
spanischen Gesandten Montijo und des französischen Marschalls 
Belleisle, der selbst nach Dresden kam um Sachsen durch die 
Aussicht auf die Erwerbung von Mähren und Ocerschlesien 
von Osterreich abzuziehen, auf keinen unempfänglichen Boden. 
Wenn Preußen durch Schlesien, Baiern durch Böhmen und 
Oberssterreich wuchs, so wollte auch Sachsen seinen Theil haben. 
Am 19. September trat es dem uymphenburger Vertrage bei, 
am 19. October wurde zu Frankfurt a.M. ein förmlicher 
Accessionsvertrag zwischen Sachsen, Baiern und Preußen unter- 
zeichnet. So hatte denn also das politische System Sachsens 
nach langem Hin= und Herschwanken einen gänzlichen Umschlag 
erfahren 1). In einem Manifest vom 28. October 2) erklärte 
Sachsen: da die pragmatische Sanction, weil den österreichischen 
Hausverträgen zuwiderlaufend, von Anfang an ungiltig gewesen, 
durch den Widerspruch so vieler anderen Mächte und dadurch, 
daß Maria Theresia selbst durch Übertragung der Mitregent- 
1) v. Arneth, Maria Theresia's erste Regierungsjahre 1 (1863), 
S. 173. 196 f. 
2) Siehe dasselbe bei Oleuschlager, Geschichte det Juterregnums 
nach Absterben Karls VI. (1742) III, 119 ff. 
277
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.