Friede zu Dresden. 435
als wenn es Sachsen sich allein mit Preußen versöhnen ließ;
Friedrich seinerseits verbarg sich nach Karls VII. Tode und
dem Frieden zu Füssen nicht die Unmöglichkeit, seinen ursprüng-
lichen Plan, die Verdrängung des Hauses Habsburg vom Kai-
serthron, durchzusetzen, und so wurde bereits am 25. December,
nachdem Villiers die Vollmachten für den Conferenzminister
v. Bülow und den Vicekanzler v. Stubenber#g aus Prag über-
bracht hatte, der Friede zu Dresden unterzeichnet, der allen
Requisitionen der Preußen in Sachsen ein sofortiges Ende
machte. Außer den schon erhobenen Contributionen zahlte
Sachsen 1 Million Thaler in Gold, schloß sich der Convention
von Hannover an, wobei die Kurfürstin allen etwaigen Erb-
ansprüchen auf Schlesien entsagte, trat die Stadt Fürstenberg
nebst Schidlo und dem Oderzoll gegen Enclaven in der Lausitz
ab und versprach Aufrechthaltung der protestantischen Religion
nach den Bestimmungen des westfälischen Friedens, Abstellung
aller Handelsbedrückungen gegen Preußen, wie deren in Folge
von Magdeburgs und Leipzigs wechselseitiger Eifersucht auf ihre
Stapelrechte vorgekommen waren, und Befriedigung aller
preußischen Inhaber sächsischer Steuerscheine nach dem Nominal-
werthe 1). Bis zum 6. Januar war Sachsen von den Fein-
den geräumt. So erntete Sachsen also auch aus diesem Kriege,
statt nach Brühls Meinung glänzende Erwerbungen an der
Elbe und Oder, nach einem nutzlosen Aufwande von Blut und
5 bis 6 Millionen Thalern nichts als neue Demüthigungen
und neue Einbuße an Achtung bei Freund und Feind.
5. Sachsen unter Brühls Verwaltung vom dresdner Frieden bis zum
Ausbruch des siebenjährigen Kriegs, 1745—1756.
Das Sachsen der damaligen Zeit bietet ein höchst eigen-
thümliches Bild. Es ist nicht zu verkennen, daß der Glang
der polnischen Krone, so wenig er einen wirklichen Machtzuwachs
gewährte, doch auf die Augen der Mitwelt nicht ohne Eindruck
blieb. Sachsen war mehr als ein bloßer Reichsstand, aber doch
1) Wenck II, 191. 207 8 4.
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