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Um dieselbe Zeit wurde durch das Erlöschen der beiden
noch übrigen Seitenlinien der gesamte albertinische Länder-
besitz wieder in einer Haud vereinigt. In dem Hause Sach-
sen-Merseburg war auf den kinderlosen Herzog Moritz
Wilhelm 1731 dessen Vatersbruder Heinrich gefolgt, der bisher
Spremberg als Apanage besessen hatte, und nach dessen ebenfalls
kinderlosem Tode 1738 sein Landestheil nebst der Niederlausitz
au die Kurlinie zurücksiel; die Regierung des Stifts Merseburg
in kirchlichen Sachen übernahm wegen der Confession des Kur-
fürsten der Geheimerath. In Sachsen-Weißenfels regierte
seit 1736 Johann Adolf II., als kursächsischer Generalfeldmar=
schall Rutowski's Vorgänger, der sich mit lobenswerthem Eifer
die von seinen Vorfahren aufgehäuften Schulden abzutragen
bemühte und dadurch die Aufhebung der unter seinem Bruder
Christian errichteten Debitcommission erreichte; 1739 fiel ihm
die Grafschaft Barby von der daselbst ausgestorbenen Neben-
linie des reformirten Heinrich zu; die Aussicht auf Kurland
dagegen, sowie die Hoffnung Friedrichs des Großen Schwager
zu werden, gingen ihm nicht in Erfüllung. Er starb 1746,
und da von seinen fünf Söhnen keiner ihn überlebte, so flelen
die sämtlichen weißenfelser, querfurter und barbyschen Länder
an Kursachsen zurück. Und so standen die vier Becher, welche
Johann Georg l. seinen Söhnen bei der Theilung mit der
Bedingung gegeben hatte, daß sie erst mit dem Lande heim-
fallen sollten, uun nach fast hundert Jahren wieder vereinigt
im Grünen Gewölbe.
Nie um Mittel und Wege verlegen, wenn es seinen Vor-
theil galt, wußte der Premierminister auch den Rückfall dieser
und namentlich der weißenfelser Landestheile zu benutzen um
sich auf Kosten ihrer Einwohner zu bereichern. Es wurde
nämlich der Grundsatz aufgestellt, daß diese Lande jetzt in eben
nur böhmische und sächsisch = meißnische Lehens = Standesherrschaften besaßen,
seit 1656 die Reichsstandschaft nebst Schwarzburg und Reuß im wet-
terauischen Grafencollegium unter der Bezeichnung „die zugewandten
obersächsischen Häuser“.