Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

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Um dieselbe Zeit wurde durch das Erlöschen der beiden 
noch übrigen Seitenlinien der gesamte albertinische Länder- 
besitz wieder in einer Haud vereinigt. In dem Hause Sach- 
sen-Merseburg war auf den kinderlosen Herzog Moritz 
Wilhelm 1731 dessen Vatersbruder Heinrich gefolgt, der bisher 
Spremberg als Apanage besessen hatte, und nach dessen ebenfalls 
kinderlosem Tode 1738 sein Landestheil nebst der Niederlausitz 
au die Kurlinie zurücksiel; die Regierung des Stifts Merseburg 
in kirchlichen Sachen übernahm wegen der Confession des Kur- 
fürsten der Geheimerath. In Sachsen-Weißenfels regierte 
seit 1736 Johann Adolf II., als kursächsischer Generalfeldmar= 
schall Rutowski's Vorgänger, der sich mit lobenswerthem Eifer 
die von seinen Vorfahren aufgehäuften Schulden abzutragen 
bemühte und dadurch die Aufhebung der unter seinem Bruder 
Christian errichteten Debitcommission erreichte; 1739 fiel ihm 
die Grafschaft Barby von der daselbst ausgestorbenen Neben- 
linie des reformirten Heinrich zu; die Aussicht auf Kurland 
dagegen, sowie die Hoffnung Friedrichs des Großen Schwager 
zu werden, gingen ihm nicht in Erfüllung. Er starb 1746, 
und da von seinen fünf Söhnen keiner ihn überlebte, so flelen 
die sämtlichen weißenfelser, querfurter und barbyschen Länder 
an Kursachsen zurück. Und so standen die vier Becher, welche 
Johann Georg l. seinen Söhnen bei der Theilung mit der 
Bedingung gegeben hatte, daß sie erst mit dem Lande heim- 
fallen sollten, uun nach fast hundert Jahren wieder vereinigt 
im Grünen Gewölbe. 
Nie um Mittel und Wege verlegen, wenn es seinen Vor- 
theil galt, wußte der Premierminister auch den Rückfall dieser 
und namentlich der weißenfelser Landestheile zu benutzen um 
sich auf Kosten ihrer Einwohner zu bereichern. Es wurde 
nämlich der Grundsatz aufgestellt, daß diese Lande jetzt in eben 
nur böhmische und sächsisch = meißnische Lehens = Standesherrschaften besaßen, 
seit 1656 die Reichsstandschaft nebst Schwarzburg und Reuß im wet- 
terauischen Grafencollegium unter der Bezeichnung „die zugewandten 
obersächsischen Häuser“.
	        
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