Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Brühls Verwaltung 17456—1756. 47 
Opfer der Kabinetsjustiz schmachtete auf dem Königstein, dem 
Sonmenstein, in der Pleißenburg und anderen Gefängnissen. 
Am ärgsten aber äußerte sich die Willkür bei den das Land 
aussaugenden Verordnungen des Kammercollegiums, welches schon 
seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts auch die Justiz in 
Kammersachen allmählich an sich gebracht hatte und dadurch 
zum Richter in seiner eigenen Sache gemacht worden war. 
Obgleich aber dieser Ubelstand schon läugst schwer empfunden 
wurde, so legte ihm doch das Generale vom 7. Juni 
1736 aufs neue und ausdrücklich in Kammersachen allein un- 
gehinderte freie Disposition und Erkenntniß bei, und auch der 
gegen diese unerhörte Verfügung erhobene Widerspruch der Stände 
verhallte machtlos. Wie aber überhaupt die gesunden Triebe 
des Volksthums und des Staatsorganismus selbst inmitten 
der allgemeinen Zerrüttung fortwuchsen und sich so in eine bessere 
Zukunft hinüberretteten, so hat auch Friedrich Augusts II. 
Regierungszeit einige namhafte Verbesserungen in der Justiz- 
verfassung Sachsens aufzuweisen. Da das Appellationsgericht 
in seinen bisherigen zwei jährlichen Sitzungen die augehäuften 
Sachen nicht zu bewältigen vermochte, so wurde es in einen 
beständigen Gerichtshof verwandelt; es erhielt die Proceßleitung 
und eine Gerichts- und Taxordmun, doch wurden die Urtheile 
noch immer halbjährlich und unter Zuziehung einiger Mitglieder 
der beiden Juristenfacultäten und Schöppenstühle zu Leipzig und 
Wittenberg gesprochen. Ferner erhielt Sachsen am 2. Juli 1746 
40 neue Decisionen upd am 28. November 1753 ein Mandat 
wegen Abstellung prozessnalischer Weitläufigkeiten in verschiedenen 
namentlich geringfügigen Rechtssachen. Die landständische Prü- 
fung über den von einer Kommission ausgearbeiteten, vom 
Appellationsgerichte revidirten Entwurf einer aus der alten 
und neuen combinirten Proceßordnung kam nicht zu Stande. 
An Klagen über den Verfall des Handels und der 
Gewerbe konnte es nicht fehlen in einer Zeit, wo der allgemeine 
Credit des Landes so ganz daniederlag, der Krieg den Verkehr 
unterbrach und die Strenge, mit der Friedrich der Große seine 
Grenzen gegen fremde Fabrikate sperrte, sich doppelt fühlbar
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.