Brühls Verwaltung 17456—1756. 47
Opfer der Kabinetsjustiz schmachtete auf dem Königstein, dem
Sonmenstein, in der Pleißenburg und anderen Gefängnissen.
Am ärgsten aber äußerte sich die Willkür bei den das Land
aussaugenden Verordnungen des Kammercollegiums, welches schon
seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts auch die Justiz in
Kammersachen allmählich an sich gebracht hatte und dadurch
zum Richter in seiner eigenen Sache gemacht worden war.
Obgleich aber dieser Ubelstand schon läugst schwer empfunden
wurde, so legte ihm doch das Generale vom 7. Juni
1736 aufs neue und ausdrücklich in Kammersachen allein un-
gehinderte freie Disposition und Erkenntniß bei, und auch der
gegen diese unerhörte Verfügung erhobene Widerspruch der Stände
verhallte machtlos. Wie aber überhaupt die gesunden Triebe
des Volksthums und des Staatsorganismus selbst inmitten
der allgemeinen Zerrüttung fortwuchsen und sich so in eine bessere
Zukunft hinüberretteten, so hat auch Friedrich Augusts II.
Regierungszeit einige namhafte Verbesserungen in der Justiz-
verfassung Sachsens aufzuweisen. Da das Appellationsgericht
in seinen bisherigen zwei jährlichen Sitzungen die augehäuften
Sachen nicht zu bewältigen vermochte, so wurde es in einen
beständigen Gerichtshof verwandelt; es erhielt die Proceßleitung
und eine Gerichts- und Taxordmun, doch wurden die Urtheile
noch immer halbjährlich und unter Zuziehung einiger Mitglieder
der beiden Juristenfacultäten und Schöppenstühle zu Leipzig und
Wittenberg gesprochen. Ferner erhielt Sachsen am 2. Juli 1746
40 neue Decisionen upd am 28. November 1753 ein Mandat
wegen Abstellung prozessnalischer Weitläufigkeiten in verschiedenen
namentlich geringfügigen Rechtssachen. Die landständische Prü-
fung über den von einer Kommission ausgearbeiteten, vom
Appellationsgerichte revidirten Entwurf einer aus der alten
und neuen combinirten Proceßordnung kam nicht zu Stande.
An Klagen über den Verfall des Handels und der
Gewerbe konnte es nicht fehlen in einer Zeit, wo der allgemeine
Credit des Landes so ganz daniederlag, der Krieg den Verkehr
unterbrach und die Strenge, mit der Friedrich der Große seine
Grenzen gegen fremde Fabrikate sperrte, sich doppelt fühlbar