Verhandluugen mit den Kaiserhöfen. 450
möge,. Wie hätte nicht Brühl mit beiden Händen diese Ge-
legenheit erhaschen sollen, um sich für die eben ablaufenden
französischen Subsidien einen Ersatz zu verschaffen, zumal seit
dem Tode des Marschalls von Sachsen die Beziehungen zu dem
Hofe von Versailles etwas erkaltet waren. Er erklärte sich
demgemäß bereit dem Haupttractat beizutreten, wenn die Kaiser-
höfe Sachsen gegen alle Angriffe garantirten und in Zeiten
Maßregeln zu treffen versprächen, damit im Falle einer Thron-
erledigung die polnische Krone bei dem Hause Sachsen bleibe,
und wenn England ihm Subsidien bewillige; wo nicht, werde
er den Subsidientractat mit Frankreich erneuern. Obgleich nun
die beiden ersten Bedingungen nicht zu erreichen waren, so unter-
zeichnete er hierauf doch mit dem englischen Unterhändler Han-
bury Williams, 13. Seplember 1751, zu Warschau einen Ver-
trag, durch welchen Sachsen von den Scemächten die Zusage
ihres Schutzes gegen jeden Angriff und auf die nächsten vier
Jahre jährlich 48000 P. St., zu zwei Drittel von England,
zu einem von Holland erhielt, wofür es sich verpflichtete, im
Kriegsfalle den Seemächten 6000 Mann zu stellen und die
beabsichtigte Wahl des kleinen Erzherzogs Joseph zum römischen
König, welche Eugland um sein durch den aachener Frieden
erschüttertes Bündniß mit Osterreich neu zu befestigen betrieb,
zu unterstützen 1). Wenn aber Sachsens Beitritt zum peters-
burger Tractat trotzdem und obgleich noch bis 1753 über den-
selben verhandelt wurde, nicht erfolgte, so lag dies durchaus
nicht an mangelnder Geneigtheit von Seiten Brühls, sondern
es war eine Folge davon, daß einerseits Eugland, da es selbst
den geheimen Artikeln nicht beigetreten war, auch die von Brühl
verlangte Garantie der Accession Sachsens verweigerte, für
Osterreich anderseits dieselbe damit, daß sie sich auf den Haupt-
tractat beschränken sollte, ihren hauptsächlichen Werth verlor.
Nichtödestoweniger ließ es sich Brühl nach Kräften angelegen
sein, Haß und Krieg gegen Preußen zu schüren, zumal die
Spamung mit demselben damals wegen Befriedigung der
1) Wenck II, 593 s.
1751