1758
188 Der siebenjährige Krieg.
Fahne gezwungen, 1758 deren 9281, außerdem 4832 als
Ersatz für Desertenre und dann noch weitere 4200 ausgehoben.
Auf Verheimlichung eines Deserteurs stand 300 Thaler Strafe,
wogegen eine Verordnung des rechtmäßigen Landesherrn alle
noch daheim befindlichen kriegstüchtigen jungen Leute aufforderte
sich an bestimmten Orten bei den sächsischen Offizieren zu mel-
den, deren sich bei den verbündeten Heeren überall befanden
und die solche Revertenten in Empfang nahmen und weiter
beförderten. Zu den schlimmsten Plagen gehörte endlich auch
die leichte Münze, mit der Friedrich in seiner Geldnoth
von den in Beschlag genommenen sächsischen Münzstätten
aus Sachsen überschwemmte und die von Jahr zu Jahr
geringhaltiger wurde. Namentlich seit 1759 ließ er zu Leipzig
von den berliner Juden Ephraim, Itzig & Co. leichte Acht-
groschenstücke mit sächsisch-polnischem Stempel und der gefälschten
Jahrzahl 1753, die berüchtigten Ephraimiten, prägen, von
denen zuletzt für 45 Thaler auf die Mark Silber giugen; ein
neuer Augustd'or hatte nur 1 Thaler 13—14 Sgr. Silber-
werth, wogegen ein alter 20 Thaler neuer Münzen galt ½).
Und doch fanden die armen Bewohner Sachsens diese wenigstens
mit einer gewissen Ordnung geschehenden Erpressungen immer
noch erträglicher als die Plünderungen ihrer Freunde, der Oster=
reicher und Reichstruppen.
Zum Glück blieb der Kriegsschauplatz während der ersten
Hälfte des Jahres 1758 den sächsischen Grenzen fern. Erst
als Friedrich nach dem verunglückten Feldzuge in Mähren sich
den Russen entgegenwerfen mußte, suchte Daun seine Entfer-
nung zu benutzen um unter Mitwirkung der vom Herzog von
Zweibrücken befehligten Reichsarmee, welche bioher dem Prin-
zen Heinrich eine Reihe kleiner aber sehr blutiger Gefechte um
die Pässe und Anhöhen des Erzgebirges geliefert hatte, Sachsen
zu erobern. Während letztere aus Böhmen vordringend 5. Sep-
tember den Sonnenstein einnahm, näherte sich Daun von
Görlitz her der Elbe, um ihr die Hand zu bieten und von
1) Klotzsch, Chursächsische Mlinzgeschichte, S. 810.