Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Brühls Ende. 585 
welche verhaftet wurden; da sie aber Zeit gehabt hatten die 
compromittirenden Papiere bei Seite zu schaffen und nun alle 
Schuld auf den verstorbenen Minister wälzten, so wurden die 
beiden ersteren bald wieder in Freiheit gesetzt und nur dem 
letzten der Criminalprozeß gemacht, gegen jene nur die Civil- 
klage erhoben. Gleichzeitig wurde eine ständische Commission 
mit der Untersuchung von Brühls Verwaltung und mit Prüfung 
der Steuerrechnungen beauftragt and diese stellte ohne Rück- 
sicht auf die schriftliche Zusicherung, die sich der Premier von 
dem verstorbenen Kurfürsten hatte ertheilen lassen, daß seine 
Erben mit Versiegelung und Untersuchung der Papiere ver- 
schont bleiben sollten, den Antrag, dieselben für das vorhandene 
Deficit verantwortlich zu machen. Nach achtmonatlicher An- 
strengung, Licht in das Wirrsal der brühlschen Finanzwirth- 
schaft zu bringen, gelangte sie zu dem Ergebniß, daß Brühl 
4,731456 Thaler aus den öffentlichen Kassen veruntreut und 
an Zinsen und Schuldscheinen 579697 Thaler unterschlagen 
habe; darauf hin beschloß das Geheime Conseil gegen Brühls 
Erben die Civilklage anzustellen, einstweilen aber seine Hinter- 
lassenschaft uuter Sequester zu nehmen; doch fanden jene unter 
der Administration des Prinzen Kaver Mittel und Wege, die 
Aufhebung des Sequesters und die Einstellung aller weiteren 
Verfolgung gegen die Finanzverwaltung des Verstorbenen zu 
erreichen; doch ging der größte Theil des Vermögens für die 
Befriedigung der Gläubiger drauf. Seine Bibliothek ver- 
kauften die Erben 1768 um 50000 Thaler an die Regierung, 
die Gemäldegallerie erwarb die Kaiserin Katharina. 
Die kaum überstandene Mißwirthschaft und ihre traurigen 
Folgen standen noch zu nahe vor Augen, als daß nicht gerade 
sie die Einsicht in die nothwendigen Heilmittel geschärft haben 
sollten. Vor allem hörte die Würde eines Premierministers 
auf; das Geheime Kabinet wurde wieder in seine drei Fächer, 
das Domestique-, das Etranger-Departement und die Militär- 
sachen getheilt, vorläufig aber nur aus zwei Staatssecretären, 
dem bisherigen Gesandten in Wien, Grafen K. G. Flemming 
für das Außere und die Armeecommandosachen, dem Grafen
	        
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