1766
544 Der Administrator Prinz Xaver.
(und die seit 1778 wieder unbesetzt blieb), auf gute Manier
entfernt. Gleichzeitig wurde in den sieben erbländischen Kreisen
das einst von Kurfürst August eingerichtete Amt der Kreis-
hauptleute und der ihnen untergeordneten Amtshauptleute, von
denen nur der Titel geblieben, deren Verrichtungen aber in
Vergessenheit gerathen waren, erneuert, im Kreise ansässige
und landtagsfähige Edelleute dazu ernannt und ihnen in ihrem
Amtsbezirke die Aufsicht über die Vollziehung der Gesetze und
Verordnungen, über die Gerechtigkeitspflege, Polizei, Kameral=
verwaltung und Gewerbewesen übertragen. Da aber diese
Beamten bei den Magistraten und Patrimonialherren auf ein
Mißtrauen stießen, welchem Taver selbst dadurch, daß er den
Ständen die Mittheilung der denselben ertheilten Instruction
verweigerte, Nahrung gab, da es ihnen ferner an dem nöthigen
Ansehen über die Schriftsassen und an einer Executivmannschaft,
um ihren Anordnungen Nachdruck zu geben, fehlte, so gelangte
diese Einrichtung zu keiner rechten Lebensfähigkeit.
Weit besseren Erfolg hatten die zur Liquidation der Kam-
merschulden ergriffenen Maßregeln. Da die Steuercreditkasse
sich bewährte, das wiederkehrende Vertrauen sich in dem steigen-
den Kurs ihrer Papiere zeigte, so wurde 29. Juli 1765 auch
eine Kammercreditkasse gegründet zur Zahlung der Zinsen und
allmählichen Abtragung des Kapitals auf dem Wege der Ver-
losung durch eine jährliche Summe von 300000 Thalern aus
den sichersten und bereitesten Einkünften der Kammer, zu deren
Beschaffung es freilich noch weiterer Einschränkungen im Hof-
halte bedurfte. Bis zum Jahre 1815 verminderten sich die
9 Millionen Kammerschulden auf diese Weise bis auf 3,102374
Thaler, doch erreichten die Obligationen dieser Kasse, weil ihnen
die Gewährleistung der Stände fehlte, nie ganz die Höhe der
Steuerscheine. Außerdem wurden auch nach und nach die rück-
ständigen Gehalte und Pensionen mit zwei Procent verzinst
und nachgezahlt 1), die zur Entschädigung der frommen Stif-
tungen ausgesetzten 8000 Thaler von den Ständen zu Gunsten
1) Cod. Aug. Cont. I, 1. p. 1327 saq.