Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1766 
544 Der Administrator Prinz Xaver. 
(und die seit 1778 wieder unbesetzt blieb), auf gute Manier 
entfernt. Gleichzeitig wurde in den sieben erbländischen Kreisen 
das einst von Kurfürst August eingerichtete Amt der Kreis- 
hauptleute und der ihnen untergeordneten Amtshauptleute, von 
denen nur der Titel geblieben, deren Verrichtungen aber in 
Vergessenheit gerathen waren, erneuert, im Kreise ansässige 
und landtagsfähige Edelleute dazu ernannt und ihnen in ihrem 
Amtsbezirke die Aufsicht über die Vollziehung der Gesetze und 
Verordnungen, über die Gerechtigkeitspflege, Polizei, Kameral= 
verwaltung und Gewerbewesen übertragen. Da aber diese 
Beamten bei den Magistraten und Patrimonialherren auf ein 
Mißtrauen stießen, welchem Taver selbst dadurch, daß er den 
Ständen die Mittheilung der denselben ertheilten Instruction 
verweigerte, Nahrung gab, da es ihnen ferner an dem nöthigen 
Ansehen über die Schriftsassen und an einer Executivmannschaft, 
um ihren Anordnungen Nachdruck zu geben, fehlte, so gelangte 
diese Einrichtung zu keiner rechten Lebensfähigkeit. 
Weit besseren Erfolg hatten die zur Liquidation der Kam- 
merschulden ergriffenen Maßregeln. Da die Steuercreditkasse 
sich bewährte, das wiederkehrende Vertrauen sich in dem steigen- 
den Kurs ihrer Papiere zeigte, so wurde 29. Juli 1765 auch 
eine Kammercreditkasse gegründet zur Zahlung der Zinsen und 
allmählichen Abtragung des Kapitals auf dem Wege der Ver- 
losung durch eine jährliche Summe von 300000 Thalern aus 
den sichersten und bereitesten Einkünften der Kammer, zu deren 
Beschaffung es freilich noch weiterer Einschränkungen im Hof- 
halte bedurfte. Bis zum Jahre 1815 verminderten sich die 
9 Millionen Kammerschulden auf diese Weise bis auf 3,102374 
Thaler, doch erreichten die Obligationen dieser Kasse, weil ihnen 
die Gewährleistung der Stände fehlte, nie ganz die Höhe der 
Steuerscheine. Außerdem wurden auch nach und nach die rück- 
ständigen Gehalte und Pensionen mit zwei Procent verzinst 
und nachgezahlt 1), die zur Entschädigung der frommen Stif- 
tungen ausgesetzten 8000 Thaler von den Ständen zu Gunsten 
1) Cod. Aug. Cont. I, 1. p. 1327 saq.
	        
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