Forigang der Resiauration. 545
der Universitäten und der beiden Fürstenschulen Meißen und
Grimma auf 13000 Thaler erhöht. Bereits unter dem
22. December 1763 war die von Friedrich Christian beschlossene
Aufhebung des Generalaccispachts erfolgt, weil er mannich-
faltige Bedrückung der Unterthanen veranlasse und doch das
Object selbst durch des Pachters Fleiß und Geschicklichkeit nicht
zu veredeln sei, das reorganisirte Generalacciscollegium, zu
dessen Director an Brühls Stelle der Geheimerath v. Heeringen
ernannt wurde, übernahm wieder die Verwaltung sämtlicher
Acciseinkünfte mit alleiniger Ausnahme der der Stadt Leipzig
und wurde beauftragt die bei der Accise eingeschlichenen Miß-
bräuche und Beschwerden abzustellen, die Dorfaccisordnung zu
revidiren, den eingerissenen starken Dorfhandel in die Städte
zu verweisen und die Verschänkung des von den Rittergütern
als Tischtrunk in die Städte kommenden Bieres zu untersagen;
das Kassenwesen der Accise wurde vereinfacht und ein neuer
Tarif entworfen.
Eine gründliche Verbesserung der Justiz war bei den zahl-
reichen Conflicten zwischen den verschiedenen Gerichtshöfen, bei
der übermäßigen Langsamkeit des Gerichtsganges, da man die
gewöhnliche Länge eines irgendwie wichtigen Processes auf
dreißig Jahre auschlug 1), dringendes Bedürfniß. Da aber
eine Regentschaft hierfür nicht die geeignete Zeit schien, so be-
gnügte sich Kaver ein neues Lehensmandat zu Belehrung der
Vasallen bei Lehensmuthungen und Renovationen und zu Aus-
einandersetzungen verschiedener aus dem lehnsherrlichen Ober-
cigenthum entspringender Rechte, dann eine neue Taxordnung,
Mandate gegen Verlockung der Unterthanen zu Auswanderung,
gegen die Hazardspiele, desgleichen gegen Bankerottierer aus-
gehen zu lassen 2); letzteres beseitigte auch den Mißbrauch, daß
Personen, die unter irgend einem Titel zum Hofe gehörten,
) Précis de I’état actuel de la Saze (1773) handschriftlich im
dresdner Archiv; beim Appellationsgerichte war ein Proceß der Grafsen v.
Dohna und v. Reder gegen den Grasen Schulenburg anhängig, der seit
136 Jahren schwebte.
2) Cod. Aug. Cont. 1, 1. p. 1022. 497. 883. 922. 928.
Böttiger, Geschichte Sachsens. 2. Aufl. II. 30