Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1766 
546 Der Administrator Prinz Taver. 
nur nach eingeholter Erlaubniß ihres Chefs, welche fast nie 
ertheilt wurde, verfolgt werden durften. Die allzuniedrigen 
Besoldungen der Richter erfuhren eine Erhöhung, um nicht Ge- 
fahr zu laufen die besseren zu verlieren, bei anderen die Be- 
stechlichteit zu vermehren. Da ferner der Unfug eingerissen 
war, daß die Parteien mit Umgehung der Instanzen und mit 
Entstellung der Thatsachen die Intervention des Landesherrn 
anriefen, so wurde verfügt, daß niemand sich an denselben 
anders als unter Beobachtung der Zwischeninstanzen und nur 
mit Gnadengesuchen oder im Falle der Rechtsverweigerung 
wenden dürfe. 
Ein für die Wohlfahrtspolizei und die Wissenschaft zugleich 
wichtiges Institut war das 1765 gestiftete und 1768 eröffnete 
Sanitätscollegium zu Dresden, bestehend aus den kurfürstlichen 
Leibärzten, den Decauen der medicinischen Facultäten und 
etlichen anderen Mitgliedern, und bestimmt für den meißner, 
erzgebirgischen voigtländischen und nenstädter Kreis, die Ober- 
lausitz und Henneberg die Obermedicinalbehörde zu bilden und 
die Oberaufsicht über die Gesundheitspflege zu führen, während 
die übrigen Landestheile den medicinischen Facultäten zu Witten- 
berg und Leipzig als Amtsbezirke zugewiesen wurden. Arzte, 
Geburtshelfer, Wundärzte, Apotheker, Bader, selbst schon auf 
auswärtigen Universitäten promovirte Doctoren mußten sich 
vor diesem Collegium oder einer der beiden Facultäten prüfen 
lassen, die Behörden ihm in Medicinalangelegenheiten die ver- 
langten Aufschlüsse geben; von ihm gingen die jährlichen Visi- 
tationen der Apotheken und alle Maßregeln gegen Quacksalberei 
und Pfuscherei aus 1). Ju Dresden wurde eine eigene Polizei- 
commission gegründet, die den übrigen Städten zum Vorbild 
dienen sollte, wobei sich die Aufmerksamkeit auch auf die Ver- 
minderung der trotz der beschränkenden Judenordnung von 1746 
während des Krieges gestiegenen Zahl der Juden richtete, indem 
Schacherer und Wucherer entfernt und nur diejenigen gelassen 
werden sollten, die sich durch ihr Geschäft dem Staate nützlich 
1) Cod. Aug. Cont. I, 1. p. 963.
	        
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