Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Fortgang der Restauration. 547 
machten. Allmählich verwischte die Hauptstadt in ihrem Kußeren 
die Spuren der erlittenen Verwüstungen, der Administrator 
beförderte durch Erleichterungen und Begünstigungen den Wie- 
deraufbau der zerstörten Stadttheile, gab zu dem der Kreuz- 
kirche 140000 Thaler und ließ auch selbst mehrere Paläste 
vergrößern und verschönern; seit 1765 wurde das sehr ver- 
schönerte Pillnitz der Aufenthalt des Hofes. 
Mehr und mehr brach sich die lberzeugung Bahn, daß 
man zur Emporbringung der Finanzen auf die ersten Quellen 
des Nationalwohlstandes zurückgehen und die Hebung der Steuer- 
kraft durch die des Ackerbaus, der Gewerbe, der Industrie und 
des Handels anstreben müsse. Freilich konnte es dabei nicht 
ausbleiben, daß manche unwirksame und selbst nachtheilige Maß- 
regel mit unterlief. Diese Erfahrung wurde u. a. gemacht, 
als die durch die Kriegszeiten und mangelhafte innere Or- 
ganisation unbrauchbar und unthätig gewordene Commereien= 
deputation von 1735 im Jahre 1764 für die Erblande #½ 
der Landes-Okonomie-, Manufactur= und Commercien-Depu- 
tation erweitert wurde, die unter einem eigenen Director aus 
einigen beigeordneten Beamten auderer, namentlich der Finanz- 
und Steuerbehörden und der Landesregierung, nebst einigen von 
dem Geheimen Consilium präsentirten Beisitzern bestand. Da 
aber diese Behörde, in der anfangs besonders die Geheimen- 
räthe v. Wurmb und Ferber thätig waren, sich nur darauf 
angewiesen sah, Informationen einzuziehen und Vorschläge zu 
machen, ohne die letzteren bei dem Mangel eigener unterer 
Organe selbst zur Ausführung bringen zu Wunen, da sie außer- 
dem nur über beschräukte Mittel verfügte, die zu Prämien, 
Zu= und Vorschüssen für neue Anpflanzungen und Erfindungen 
bestimmt waren, ihr aber auch noch andere ihrem ursprüng- 
lichen Zwecke fern liegende, z. B. auf Anlernung von Taub- 
siummen durch Professionisten und selbst für Rettung Verun- 
glückter aufgebürdet wurden, so blieb ihre Thätigkeit abgesehen 
von der Vertheilung dieser Prämien auf die Ansammlung 
eines immerhin lückenhaften und nicht zur Verwerthung ge- 
langenden statistischen Materials beschränkt und es war an der 
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