4 Philippisten und Lutheraner.
Desto tiefer verstimmte es ihn daher, als ein neues von
ihm 1568 zu Altenburg veranstaltetes Religionsgespräch zwischen
den Theologen beider sächsischer Linien, welche eben wieder mit
einander in einer heftigen dogmatischen Fehde lagen, statt der
gehofften Verständigung nur größere Erbitterung zu Wege
brachte 1). Um den Anklagen der Herzoglichen gegenüber die
dogmatische Unbescholtenheit seiner Kirche zu wahren, mußten
sich seine Geistlichen durch Nevers verpflichten, sich in der Lehre
nur nach der heiligen Schrift, wie diese in den Symbolis,
dem Katechismus und den Schriften Luthers und Melauchthons
erklärt sei, richten und den flacianischen Irrthümern nicht an-
hängen zu wollen. So stand eine Rechtgläubigkeit gegen die
andere und so lange das ubigquistische Lutherthum sich nicht
damit begnügte, neben dem Philippismus, der Luthers und
Melanchthons Auctorität vereinigte, und den Anhängern des
deutsch-reformirten Dogmas, welche nur die Melanchthons an-
erkannten, sich mit seiner ausschließlichen Berufung auf Luther
als eine auf dem gemeinsamen Boden des Protestantismus
gleichberechtigte Nichtung Geltung zu verschaffen, sondern als
das allein berechtigte kirchliche Bekenntniß auftrat, mußten alle
Einigungsversuche, die von einer Verschmelzung dieser Gegen-
sätze ausgingen, vergeblich bleiben. Dieses Schicksal prophezeite
daher auch Pencer sehr richtig, wenn auch mit tiefem Schmerze,
dem Concordienwerke des tübinger Propstes Andreä, der die
treffenliche trennung unter den stenden der A. C. erfolgen, und wurde
solchs zu unterdrückung viler bedrangeten cristen, so unter den auslendi-
schen potentaten sitzen und unter einem solchen schein von unserer christlichen
religion durch tyrannei abgehalten werden, ursach geben. Und wir zweifeln
nicht, dise ding ruren von den papistien her“ c. Aus dem Berichte der
sächsischen Räthe an Kurfürst August bei Kluckhohn a. a. O. 1, 667 ff. —
Die Tradition, daß August am 14. Mai nach der herrlichen Vertheidigungs-
rede des Pfalzgrafen auf ihn mit den Worten zugetreten sei: „Fritz, du
bist frömmer denn wir Allc!“ ist nicht begründet; urkundlich erweislich
ist vielmehr, daß er an jenem Tage dem Decrete des Kaisers gegen den
Pfalzgrafen zugestimmt hat. Ebendas., S. 662.
1) Siehe über dasselbe Sixt, P. Eber (1843), S. 198 ff. und
Heppe a. a. O. II, 206 ff.