Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

4 Philippisten und Lutheraner. 
Desto tiefer verstimmte es ihn daher, als ein neues von 
ihm 1568 zu Altenburg veranstaltetes Religionsgespräch zwischen 
den Theologen beider sächsischer Linien, welche eben wieder mit 
einander in einer heftigen dogmatischen Fehde lagen, statt der 
gehofften Verständigung nur größere Erbitterung zu Wege 
brachte 1). Um den Anklagen der Herzoglichen gegenüber die 
dogmatische Unbescholtenheit seiner Kirche zu wahren, mußten 
sich seine Geistlichen durch Nevers verpflichten, sich in der Lehre 
nur nach der heiligen Schrift, wie diese in den Symbolis, 
dem Katechismus und den Schriften Luthers und Melauchthons 
erklärt sei, richten und den flacianischen Irrthümern nicht an- 
hängen zu wollen. So stand eine Rechtgläubigkeit gegen die 
andere und so lange das ubigquistische Lutherthum sich nicht 
damit begnügte, neben dem Philippismus, der Luthers und 
Melanchthons Auctorität vereinigte, und den Anhängern des 
deutsch-reformirten Dogmas, welche nur die Melanchthons an- 
erkannten, sich mit seiner ausschließlichen Berufung auf Luther 
als eine auf dem gemeinsamen Boden des Protestantismus 
gleichberechtigte Nichtung Geltung zu verschaffen, sondern als 
das allein berechtigte kirchliche Bekenntniß auftrat, mußten alle 
Einigungsversuche, die von einer Verschmelzung dieser Gegen- 
sätze ausgingen, vergeblich bleiben. Dieses Schicksal prophezeite 
daher auch Pencer sehr richtig, wenn auch mit tiefem Schmerze, 
dem Concordienwerke des tübinger Propstes Andreä, der die 
treffenliche trennung unter den stenden der A. C. erfolgen, und wurde 
solchs zu unterdrückung viler bedrangeten cristen, so unter den auslendi- 
schen potentaten sitzen und unter einem solchen schein von unserer christlichen 
religion durch tyrannei abgehalten werden, ursach geben. Und wir zweifeln 
nicht, dise ding ruren von den papistien her“ c. Aus dem Berichte der 
sächsischen Räthe an Kurfürst August bei Kluckhohn a. a. O. 1, 667 ff. — 
Die Tradition, daß August am 14. Mai nach der herrlichen Vertheidigungs- 
rede des Pfalzgrafen auf ihn mit den Worten zugetreten sei: „Fritz, du 
bist frömmer denn wir Allc!“ ist nicht begründet; urkundlich erweislich 
ist vielmehr, daß er an jenem Tage dem Decrete des Kaisers gegen den 
Pfalzgrafen zugestimmt hat. Ebendas., S. 662. 
1) Siehe über dasselbe Sixt, P. Eber (1843), S. 198 ff. und 
Heppe a. a. O. II, 206 ff.
	        
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