Handel und Industrie. 549#
der Adel, der Hauptwollbesitzer, dagegen als einen Eingriff in
seine Rechte remonstrirte. Glücklicher war die Regierung in dem,
was geschah, um der Industrie unter die Arme zu greifen.
Das auf einem alten Reichsgesetze beruhende Verbot der Ma-
schinen in der Posamentenfabrikation wurde aufgehoben und
dafür die Einführung von Band= und Schnurmühlen durch
Prämien ermuntert; neue Mannfacturen wurden angelegt,
alten Vorschuß gegeben, z. B. der Hamburger W. G. Schlüssel
durch einen solchen von je 800 Thalern auf 16 Jahre er-
muthigt, den ersten mit Anlegung einer Kattunfabrik in Burg-
städt gemachten Versuch zu Chemnitz in größerem Maßstabe zu
wiederholen. Auf Anregung eincs Crimmitschauer Fabrikanten,
Fr. Ohler, desselben, dem Sachsen auch die Einbürgerung der
Streichgarnspinnerei durch holländische Spinner verdankt, erbat
sich der Administrator von der spanischen Regierung eine An-
zahl Merinoschafe und begründete mittelst derselben, die 1778
noch durch weiteren Ankauf vermehrt wurden, die berühmten
Stammschäfereien auf den Vorwerken zu Hohnstein, wo auch
eine Schäferschule entstand, zu Rennersdorf und zu Lohmen,
durch welche Sachsen die Wiege veredelter Schaf= und Woll-
zucht diesseits der Pyrenäen wurde. Für die Hofuniform
wurden ausschließlich inländische Stoffe vorgeschrieben. Um die
in den Zünften und Innungen herrschenden und bisher ver-
geblich bekämpften Mißbräuche zu beseitigen, wurden 27. No-
vember 1765 die Innungsartikel und Handwerksordnungen zur
Revidirung und Abänderung des Unstatthaften bei 20 Thaler
Strafe eingefordert 1). Dem Ackerbau gebrach es an Muth
und Geld zur Wiederaufnahme der wüsten Strecken, an Händen
und an Freiheit, da manches Grundstück zu schwer beschockt war
und der Mangel an Verkehrswegen unverhältnißmäßige Schwan-
kungen im Preise des Getreides verursachte. Der Plan einer
allgemeinen Ausmessung des ganzen Landes zum Zwecke einer
gerechteren Steuervertheilung scheiterte an dem Widerstande der
Stände; nur zwei Amter, eines im Gebirge, das andere im
1) Cod. Aug. Cont. 1, 1. p. 911 (siehe auch p. 578 und 698).