Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

558 Kurfürst Frledrich August III. 
bezwecke. Da die seit König Augusts Tode in Folge der Ent- 
fernung vieler Ausländer eingetretene Verminderung der Ka- 
tholiken in Dresden diesen Gerüchten eine gewisse Wahrscheiulichteit 
verlieh, so fühlte sich sogar der Pabst gedrungen, dem Prinzen 
Clemens Wenzeslaus, damaligem Coadjutor von Augsburg, 
seine Besorgnisse über die Abnahme des Katholicismus in Sachsen 
ans Herz zu legen. Würdig und verständig wies Maria An- 
tonia dergleichen Anschuldigungen, namentlich auch die Warnung 
ihres Bruders, des Kurfürsten von Baiern, die Willfährigkeit 
der Stände durch Zugeständnisse auf Kosten der Religion zu 
erkaufen, zurück, was ihr um so leichter wurde, als sie sich 
anf das Zeugniß der dresdner Jesuiten dafür berufen konnte, 
daß von ihr nichts versäumt worden sei, um die Znteressen 
ihrer Kirche ohne Verletzung der Landesgesetze zu fördern #. 
Das Beste, was Friedrich August III. außer vielen treff- 
lichen Naturaulagen, wie scharfer Beurtheilungskraft und außer- 
ardentlichem Gedächtniß zu seinem Negentenberufe mitbrachte, 
waren eine unerschütterliche Rechtlichkeit, ungeheuchelte Religio- 
sität und eine tüchtige Gesinnung für sein Volk; dagegen hatte 
er weder eine praktische Unterweisung durch Theilnahme an 
einem oder dem anderen Verwaltungszweige erhalten, noch 
war er jemals mit dem Volke, das er regieren sollte, auf 
irgend eine andere Weise in nähere Berührung gekommen; 
jeues hätte den hochgeschraubten Vorstellungen von der Würde 
des fürstlichen Berufes widersprochen, dieses verhinderte die 
Strenge der Etikette. Hierin mag wohl auch der Grund zu 
suchen sein, weshalb ihm stets eine gewisse Steifheit und rück- 
haltende Förmlichkeit eigen blieb, die ihn wirkliche Popularität 
niemals gewinnen ließ, weshalb auch der unerschütterliche Rechts- 
sinn, der einen so hervorstechenden Grundzug seines Wesens 
bildete, daß er ihm den Ehrennamen des Gerechten eingetragen 
hat, sich oft als ein abstractes Rechtsbewußtsein äußerte, dem 
die rechte Welt= und Menschenkenntniß abging und das daher 
nicht überall verstand sich mit den concreten Forderungen der 
1) v. Weber, Maria Antonia I, 160 ff.
	        
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