Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Ministerwechsel von 1777. 571 
von Rachegedanken gegen den Vergewaltiger des Landes. Trotz 
allem, was vorgegangen war, brach sich die Uberzeugung Bahn, 
daß Sachsen ein norddeutsches Land, mit Preußen durch die 
innersten Interessen, mit Osterreich nur durch dynastische Nei- 
gungen verbunden sei, und auch diese hatten sich nordwärts 
gekehrt, seitdem gegenseitige Achtung und Freundschaft Friedrich 
den Großen mit dem Kurfürsten Friedrich Christian und dessen 
geistvoller Gemahlin, später nicht minder mit beider Sohne 
verband, seitdem die Tochter des von Osterreich gemißhandelten 
und vertriebenen, von Friedrich beschützten Kaisers Karls VII. 
Kurfürstin von Sachsen geworden war; waren doch auch die 
inneren Reformen, die den kranken sächsischen Staatskörper 
wieder der Genesung zuführten, ganz im Sinn und Geist des 
großen preußischen Herrschers, wogegen Josephs II. Aufklärerei 
und Hast keine verwandte Saite in den dreödner Hofkreisen 
berührten. Daß Sachsen seinen Pflichten gegen Kaiser und 
Reich auf das gewissenhafteste nachkam, ist bei einem Fürsten 
wie Friedrich August, dem das positive Recht über jeder anderen 
Rücksicht stand und dem daher auch noch die abgelebten, zer- 
bröckelnden Formen der Reichsverfassung ehrwürdig und heilig 
waren, selbstverständlich; aber die Zeiten, wo es bereit war 
sich für habsburgische Hausinteressen zu opfern, waren vor- 
über. Ließ auch die Periode politischer Stille, welche nach 
Beendigung des siebenjährigen Kriegs in den Verhältnissen 
der ruhebedürftigen Staaten eintrat, diese Veränderung sich 
zunächst nicht in großen Erschütterungen wirksam zeigen, so 
trat doch die Mißstimmung des kaiserlichen Kabinets über diese 
Annäherung Sachsens an Preußen schon bei den Irrungen, 
welche zwischen der kurfürstlichen Regierung und dem Hause 
Schönburg im Jahre 1768 ausbrachen, deutlich zu Tage 1). 
1) Streiligleiten mit Kurmainz über die Ansübung gewisser Rechte 
in der zur Ganerbschaft Tressurt gehörigen Voiglei Dorla wurden durch 
einen 1773 geschlossencn, aber erst 1783 ratificirten Verglceich geschlichtel. 
Just, über die Verfassung der Ganerbschaft Treffurt und dazu gehörigen 
Voigtei Dorla in Weiße, Neues Museum III, 1. S. 11 f.
	        
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