Irrungen mit Schönburg. Bairische Erbschaft. 573
diese die Recesse von 1740 für aufgehoben und die Oberlandes-
und Oberlehensherrlichkeit über diese Herrschaften als ihr zu-
ständig erklärte; statt des sächsischen Wappens wurden die
Reichsadler aufgesteckt, die Unterthanen an die Krone Böhmen
gewiesen und bedeutet sich nicht mehr nach den sächsischen Ver-
ordnungen zu richten. Um es nicht zu dem offenen Bruche
kommen zu lassen, zu dem man es ästerreichischerseits treiben
zu wollen schien, befahl der Kurfürst seinen Truppen sich überall
vor den kaiserlichen zurückzuziehen und begnügte sich mit Vor-
wissen und Einstimmung Friedrichs des Großen, dessen Ver-
wendung er angerufen hatte, in Wien zu unterhandeln, erreichte
aber damit vor der Hand nichts weiter, als daß Kaunitz
25. September die Truppen und die Lehenscommission zurück-
zurufen versprach. Dennoch sollte Sachsen bald auf einem
anderen Wege zum Ziele gelangen.
Am 30. December 1777 trat der bei der Cession am
1. Mai 1776 vorgesehene Fall ein, daß mit dem Tode des
Kurfürsten Maximilian Joseph von Baiern der Mannesstamm
der jüngeren Linie der Wittelsbacher erlosch und die bairische
Kur dadurch an den nächsten Collateralerben, den Kurfürsten
Karl Theodor von der Pfalz, fiel. Auf dieses Ereigniß hatte
der wiener Hof, dessen Absicht in Süddeutschland wieder einzu-
bringen, was ihm die schlesischen Kriege in Norddeutschland
entrissen hatten, längst kein Geheimmiß mehr war, den Plan
einer Vergrößerung auf Kosten Baierus gegründet. Die Mit-
nister des verstorbenen Kurfürsten waren gewonnen und der
neue Landesherr, dem die Versorgung seiner unehelichen Kinder
über jeder andern Rücksicht stand, ließ sich ohne Schwierigkeit
zu einer Convention (3. Jannar 1778) bestimmen, der zufolge
unter Vorbehalt weiteren Vergleichs über einen Austausch ent-
weder einzelner Gebietstheile oder des ganzen Complexus ganz
Niederbaiern, die Herrschaft Mindelheim, die böhmischen Lehen
in der Oberpfalz und die Landgrafschaft Leuchteuberg an letzteres
fallen sollten. Zu Bemäntelung der österreichischen Begehrlich-
keit behauptete Maria Theresia auf die bairische Allodialerb-
schaft Regredienzansprüche zu besitzen, die sie aus ihrer Ab-
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